Ich sehe das auch so: ".....unterliegen keinen anderen auf Meeresschadstoffe anwendbaren Vorschriften dieses Codes, sofern die Verpackungen die allgemeinen Vorschriften in 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 erfüllen." Das heißt aber nicht, dass es kein Gefahrgut mehr ist. Man kann aber mehr tun als gefordert.
Es gibt jedoch nicht selten Fälle, bei denen mehr getan wurde als gefordert und dabei Fehler begangen wurden. Entscheidend ist hier der Grundsatz: Wenn mehr gemacht wird, muss es auch richtig sein. Beispiel: Kanister mit weniger als 5 Liter MP wurden mit MP-Kennzeichen versehen, die kleiner als 10 x 10 cm waren, obwohl die Kanister groß genug waren, um die richtige Größe anzubringen. Bei einer Kontrolle in Hamburg wird dann meisten von einer Berichtigung abgesehen. Es ist aber auch möglich, dass dem Verfügungsberechtigen die Wahl gelassen wird, alle MP-Kennzeichen zu entfernen oder in richtiger Größe anzubringen. Das wird dann teuer.