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Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche #25960 03.01.2019 14:35
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Gregor99 Offline OP
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Guten Tag

ich habe eine Gerätschaft entwickelt, wo Lithium Akkupacks enthalten sind aus der Elektro-Auto-Industrie.

Das Gerät wird auf der Ladefläche eines Transporter befestigt und während der Fahrt betrieben.

Bei der Entwicklung kam die Frage auf, ob dieses Gerät unter die ADR fällt und im schlimmsten Fall per ADR-Schein befördert werden muss.

Vermutlich wird hier die Sondervorschrift 669 und UN-Nummer 3166 oder 3171(Fahrzeuge und Geräte durch Batterien angetrieben) angewendet.
Leider ist diese für meine Begriffe sehr aufwendig formuliert. Daher ist mir immer noch nicht klar, ob das Gerät von ADR befreit ist oder nicht. Vorallem iritiert der Begriff "Anhänger".

(Das Gerät kann wohl doch nicht zu UN 3171 geordnet werden(?))

Auch scheinen sich einige Dinge zum Jahreswechsel geändert zu haben.

Fällt das Gerät unter ADR oder nicht?

Grüße

Zuletzt bearbeitet von Gregor99; 03.01.2019 15:25.
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gregor99] #25961 03.01.2019 15:41
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Gerald Offline
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Hallo Gregor,
Antwort auf
Das Gerät wird auf der Ladefläche eines Transporter befestigt und während der Fahrt betrieben.


Die Angaben sind etwas wenig.

Aber kannst Du nicht den Unterabschnitt 1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie nutzen?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gregor99] #25962 03.01.2019 15:44
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Nico Offline
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Hallo Gregor,

was für eine Funktion hat denn das Gerät auf der Ladefläche? Bei Geräten denke ich sofort an UN 3481 oder UN 3091, weil ja in der ADR SV 388 steht:
Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinigungsmaschinen, Modellboote oder Modellflugzeuge. Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werden.

Ohne genau zu wissen was die Funktionen des "Gerätes" ist, ist es schwer hier eine Auskunft zu geben.
Lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Nico] #25963 03.01.2019 15:57
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Gregor99 Offline OP
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Hallo,

danke für die Antworten.

Es handelt sich um spezielles Auslieferungsfahrzeug für Lebensmittel, ähnlich wie Apetito.

Die Akkus betreiben ein Ofensystem auch während der Fahrt und das Ganze wird auf der Ladefläche von einem Transporter befestigt.
Die Akkus dienen als Energiespeicher. Sie versorgen den "Ofen" und werden dann extern wieder aufgeladen.

Was wären denn die Auswirkungen, wenn es unter UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN fallen würde?

Grüße


Zuletzt bearbeitet von Gregor99; 03.01.2019 16:02.
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gerald] #25964 03.01.2019 16:00
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Gregor99 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Gregor,
Antwort auf
Das Gerät wird auf der Ladefläche eines Transporter befestigt und während der Fahrt betrieben.


Die Angaben sind etwas wenig.

Aber kannst Du nicht den Unterabschnitt 1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie nutzen?


Ich denke du meinst den Abschnitt Sondervorschrift 669. Ich finde die Vorschrift sehr vage. Hier wird von "Anhänger" gesprochen, dann "wenn er auf einem Fahrzeug als Ladung befördert wird". Mir fällt es schwer, diese richtig zu deuten.

Ich glaube,hier ist eine "Baumaschine" gemeint, die auf einem Anhänger transportiert wird.

Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gregor99] #25965 03.01.2019 16:06
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Moin,
hier könnte - UN3536 in Güterbeförderungseinheiten eingebaut - passen, was neu im ADR 2019 ist. SV389 beinhaltet ein paar Bedingungen welche aber auch zu einer Befreiung führen.
gruss..aw

Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gregor99] #25966 03.01.2019 16:06
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Gerald Offline
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Hallo Gregor,

Antwort auf
Ich denke du meinst den Abschnitt Sondervorschrift 669.


Nein, ich meine schon Unterabschnitt 1.1.3.7, da steht unter Buchstabe a) ") die in Fahrzeugen eingebaut sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen;" und damit wärst Du aus dem ADR raus. Ist eine Freistellung.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: aw_] #25967 03.01.2019 16:12
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Gerald Offline
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Hallo AW,
Antwort auf
hier könnte - UN3536 in Güterbeförderungseinheiten eingebaut - passen,


Also, da bin ich schon anderer Meinung nach den jetzigen Angaben von Gregor, denn in der Sondervorschrift 389 zu UN 3536 steht: "Diese Eintragung gilt nur für Güterbeförderungseinheiten, in denen Lithium-Ionen-Batte­rien oder Lithium-Metall-Batterien eingebaut sind und die nur dafür ausgelegt sind, Energie außerhalb der Einheit bereitzustellen."

Noch ein kleiner Nachtrag:

In der Sondervorschrift 389 zu UN 3536 steht im letzten Satz: "Die Güterbeförderungseinheit muss auf zwei gegen­überliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln ... versehen sein.
Das ist mal was zum schmunzeln, aber eben ernst. Ist im ADR schon eine Besonderheit, die allgemeine orange Tafel auf zwei gegenüberliegenden Seiten!! crazy Aber im ADR 2021 soll das geändert werden. Na toll, erst 2021!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.01.2019 12:34. Bearbeitungsgrund: ein kleiner Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gerald] #25969 03.01.2019 16:24
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Gregor99 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Gregor,

Antwort auf
Ich denke du meinst den Abschnitt Sondervorschrift 669.


Nein, ich meine schon Unterabschnitt 1.1.3.7, da steht unter Buchstabe a) ") die in Fahrzeugen eingebaut sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen;" und damit wärst Du aus dem ADR raus. Ist eine Freistellung.


[Linked Image]

Danke Gerald.

Ich denke das ist es! Das "Gesetz" hat wohl nicht unbedingt dabei an mich gedacht, aber dass dürfte nach meiner Meinung so anwendbar sein.

Zuletzt bearbeitet von Gregor99; 03.01.2019 16:25.
Re: Lithium Akku in Gerät eingebaut auf Ladefläche [Re: Gregor99] #26020 11.01.2019 16:18
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Winklhofer Offline
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Servus Gregor99,

in der Tat haben die Vorschriftenersteller wohl nicht an einen Selbstbauer einer solchen Einrichtung gedacht. Allerdings gibt es bezüglich der Gase eine ähnliche Befreiung in 1.1.3.2 e) ADR. Ich halte die Anwendung von 1.1.3.7 ADR in diesem Fall durchaus für zulässig.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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