Wir haben ein neues Tankfahrzeug für die Heizölauslieferung mit Additivierungseinrichtung ab Werk bekommen. Der Additivtank ist nicht nach ADR bezettelt. Wäre lt. Herrsteller nicht notwendig, da fest mit dem Fahrzeug verbunden. Kann das stimmen ?
Ihr braucht aber ein Beförderungspapier für das Additiv (z. B. separates Blatt aufs Fahrzeug bzw. auf Messkarten drucken lassen, je nachdem, wie ihr das mit den Beförderungspapieren bisher auch regelt):
Gefahrgutdatensatz wie üblich (dürfte n.a.g. sein, also Gefahrenauslöser nicht vergessen - findet man im Sicherheitsdatenblatt des Additivs, Punkt 14), + Wort "ADDITIVIERUNGSEINRICHTUNG" (weil in SV 664 gefordert)