Ergänzung:
Ihr braucht aber ein Beförderungspapier für das Additiv (z. B. separates Blatt aufs Fahrzeug bzw. auf Messkarten drucken lassen, je nachdem, wie ihr das mit den Beförderungspapieren bisher auch regelt):
Gefahrgutdatensatz wie üblich (dürfte n.a.g. sein, also Gefahrenauslöser nicht vergessen - findet man im Sicherheitsdatenblatt des Additivs, Punkt 14),
+ Wort "ADDITIVIERUNGSEINRICHTUNG" (weil in SV 664 gefordert)