UN 1072 zur Befüllung
#27719
05.11.2019 09:27
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FloDie
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Moin Welchen rechtlichen Grundlagen unterliegt ein Lieferant ,der Sauerstoffflaschen von unserer FA zu Befüllung abholt? Benötigt er Beförderungspapiere um die noch zu teil gefüllten Flaschen zur Befüllung zu transportieren oder besteht eine Ausnahmegenehmigung? Danke für eure Hilfe. MfG
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: FloDie ]
#27720
05.11.2019 10:51
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aw_
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Moin, ADR 1.1.3.2 c) wäre anwendbar, solange der Druck 2 bar bei 20°C nicht übersteigt. gruss..aw
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: aw_ ]
#27721
05.11.2019 16:23
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FloDie
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Der Druck ist meistens immer noch bei 200 Bar nur das Verfallsdatum des Sauerstoffs (medizinisch) ist abgelaufen.
Zuletzt bearbeitet von FloDie; 05.11.2019 16:24 .
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: FloDie ]
#27722
05.11.2019 17:14
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Gerald
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Hallo, dann bleibt Dir nur noch die Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 (1000 Punkte), denn UN 1072 hat in der Tabelle Kapitel 3.2 in Spalte 15 den Eintrag "3", ist also Beförderungskadekorie 3. Natürlich unter Beachtung Absatz 1.1.3.6.2!!
Gruss aus Unterfranken Gerald
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: Gerald ]
#27726
06.11.2019 08:53
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aw_
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Moin, ergänzend dazu, und um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Ein Beförderungspapier wird benötigt gruss..aw
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: Gerald ]
#27727
06.11.2019 08:59
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FloDie
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Vielen Danke für die Antwort. Das würde ja für mich bedeuten fährt der Lieferant von unserer FA. los benötigt er ein Beförderungspapier für die Weiterfahrt?
Re: UN 1072 zur Befüllung
[Re: FloDie ]
#27729
06.11.2019 11:10
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Gerald
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Hallo,
von unserer FA. los benötigt er ein Beförderungspapier für die Weiterfahrt?
Ja , genau so ist es.
Ich füge Dir mal eine Datei an, welche Dir erläutert, was Du beachten musst!
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Gruss aus Unterfranken Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52