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UN 1072 zur Befüllung #27719 05.11.2019 09:27
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FloDie Offline OP
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Moin

Welchen rechtlichen Grundlagen unterliegt ein Lieferant ,der Sauerstoffflaschen von unserer FA zu Befüllung abholt?
Benötigt er Beförderungspapiere um die noch zu teil gefüllten Flaschen zur Befüllung zu transportieren oder besteht eine Ausnahmegenehmigung?

Danke für eure Hilfe.

MfG

Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: FloDie] #27720 05.11.2019 10:51
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aw_ Offline
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Moin,
ADR 1.1.3.2 c) wäre anwendbar, solange der Druck 2 bar bei 20°C nicht übersteigt.
gruss..aw

Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: aw_] #27721 05.11.2019 16:23
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FloDie Offline OP
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Der Druck ist meistens immer noch bei 200 Bar nur das Verfallsdatum des Sauerstoffs (medizinisch) ist abgelaufen.

Zuletzt bearbeitet von FloDie; 05.11.2019 16:24.
Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: FloDie] #27722 05.11.2019 17:14
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Gerald Online
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Hallo,
dann bleibt Dir nur noch die Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 (1000 Punkte), denn UN 1072 hat in der Tabelle Kapitel 3.2 in Spalte 15 den Eintrag "3", ist also Beförderungskadekorie 3. Natürlich unter Beachtung Absatz 1.1.3.6.2!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: Gerald] #27726 06.11.2019 08:53
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aw_ Offline
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Moin,
ergänzend dazu, und um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Ein Beförderungspapier wird benötigt
gruss..aw

Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: Gerald] #27727 06.11.2019 08:59
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FloDie Offline OP
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Vielen Danke für die Antwort.

Das würde ja für mich bedeuten fährt der Lieferant von unserer FA. los benötigt er ein Beförderungspapier für die Weiterfahrt?

Re: UN 1072 zur Befüllung [Re: FloDie] #27729 06.11.2019 11:10
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Gerald Online
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Hallo,
Antwort auf
von unserer FA. los benötigt er ein Beförderungspapier für die Weiterfahrt?


Ja, genau so ist es.

Ich füge Dir mal eine Datei an, welche Dir erläutert, was Du beachten musst!

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Gruss aus Unterfranken

Gerald

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