Re: Gekennzeichnete Versandstücke weiter nach SV666
[Re: Phi_l]
#28276
05.02.2020 16:46
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Nico
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Großmeister
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OP
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Hallo M.A.T
zunächst möchte ich mich bei Nico entschuldigen, da meine Beiträge für Ihre Frage nicht hilfreich sind. Ich habe auch etwas mit mir gehadert, ob ich meinen Einwand überhaupt einbringen soll. Allerdings denke ich, dass man gerade im Gefahrgutbereich mit den gängigen Mythen aufräumen sollte.
Bloss keine Gedanken machen, ich lese immer sehr interessiert alles zum Thema Lithiumbatterien mit und freue mich über jede Sichtweise zu dem Thema. ich stimme ja zu, das hier mit der Zeit immer mehr durcheinander kommt. Vor allem das Entsorgungsthema bei defekten Escooterbatterien finde ich sehr spannend. Da ja, wenn diese nicht entnommen werden können oder nicht diagnostiziert werden können wieder der SV 666 entsprechend undeklariert befördert werden dürfen. Ich finde es seht gut, das das Thema im März nochmal aufgenommen werden soll. Schön finde ich die Grafik die in diesem Dokument angeführt ist, das ein anderer Forenteilnehmer (vergib mir, dass ich den Namen nicht mehr weiß) gepostet hat, das das Problem gut erläutert. DokumentVom Wahnsinn, dass Batterien mit mehreren 100 Wh gar nicht mehr kennzeichnet werden müssen, wenn sie sich während des Transportes im batteriebetriebenen Fahrzeug befinden, aber der akku, wenn er alleine verschickt wird, voll deklarierungspflichtigspflichtiges DG ist, will ich gar nicht erst anfangen ... ich hatte heute schon genug Wahnsinn 
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Gekennzeichnete Versandstücke weiter nach SV666
[Re: Nico]
#28397
20.02.2020 16:59
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JSchunck
Spezi
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Spezi
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Hallo Nico,
ich würde auch unbedingt den Gefahrzettel 9A bei Beförderung nach SV666 ADR abdecken oder entfernen. Ich hatte gerade vor kurzem einen Fall, wo ein LKW voll solcher bezettelter E-Scooter in den Niederlanden gestoppt wurde und es lange Diskussionen mit den beteiligten Behörden und Transportunternehmen gab, bis der LKW freigegeben wurde. Dem Kunden blieb letztlich nur die wahl, entweder alle Gefahrzettel unkenntlich zu machen, oder eine IMO-Erklärung für den vorangegangenen Seetransport vorzulegen, was meinem Kunden wg. Nutzung des Eurotunnels aus GB auch nicht möglich war.
Schöne Grüße aus Südhessen
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Re: Gekennzeichnete Versandstücke weiter nach SV666
[Re: JSchunck]
#28399
21.02.2020 08:47
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DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
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Mal abgesehen von der Diskussion, dass bei UN 3171 im See- und Luftverkehr "nur" das Gefahrenkennzeichen 9 und nicht 9A bzw. MISCELLANEOUS und nicht MISCELLANEOUS LITHIUM BATT ran gehört, zeigt sich doch in diesem Beispiel von Nico wieder, wie die Gefahrgutwelt funktioniert. Nämlich gar nicht, vor allem nicht die Kontrollen.
Mein Chef würde jetzt was von "Dienstaufsichtsbeschwerde" faseln. Soweit würde ich nicht gehen. Aber der "derjenige , der die Polizisten schult" müsste nach meiner Auffassung schon mal ordentlich eine vor den Bug geschossen bekommen. So gehts ja wohl nicht!
Das Thema ist in Deutschland nicht anders. Förderalismus ist pures Gift für wirksame Kontrollen. Und Kapitalismus leider auch. Die Kleinen, die sich leicht kontrollieren lassen, sind bei Kontrollen (wenn es sie denn gibt) immer als erstes dran. Die Großen (z.B. Internethändler) gar nicht. Und die Discounter (siehe Foto von Nico) sowieso nicht. Immerhin muss der Markt die Dinger ja auch wieder zurück nehmen. Zum Glück ist es in diesem Fall nach ADR freigestellt. Aber es gibt ja auch noch Rasenmäher mit großen Batterien, Power-Boxen, usw.
Im Übrigen stimme ich mit euch voll dahingehend überein, dass die Transportkette beim ersten Empfänger beendet ist. Das ist auch die Aussage unseres BMVI. Findet eine Lagerung statt, die über einen Zwischenaufenthalt durch Umschlag hinaus geht, dann ist das danach ein neuer Beförderungsvorgang, für den 1.1.4.2.1 nicht mehr greift. Daher muss die Kennzeichnung und Bezettelung nach meiner Meinung entfernt oder deutlich unkenntlich gemacht werden.
Wo ich euch nicht so ganz folgen konnte war die Thematik, warum Ihr UN 3171 für E-Scooter in Frage stellt. Dann müsste auch das E-Bike da raus. Könnte man zwar machen. Aber dann bitte auch die Folgen im Auge behalten. Wenn das im ADR Gefahrgut z.B. unter UN 3481 würde (und das ist für mich auch einer der Gründe, warum man solche Dinge in UN 3171 belassen möchte), dann wären diese Produkte praktisch nicht mehr verkaufbar. Dann würde als erstes die Deutsche Bahn und die ÖBB die Mitnahme von E-Scootern und E-Bikes untersagen und dann zögen sämtliche Privatbahnen, Verkehrsverbünde und Busunternehmen nach. Und hey! Wir haben beim Verkehrsgerichtstag in Goslar gerade empfohlen, den E-Scootern Blinker vorzuschreiben. Der Rest der Welt lacht uns doch jetzt schon aus.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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