Hallo M.A.T
zunächst möchte ich mich bei Nico entschuldigen, da meine Beiträge für Ihre Frage nicht hilfreich sind. Ich habe auch etwas mit mir gehadert, ob ich meinen Einwand überhaupt einbringen soll. Allerdings denke ich, dass man gerade im Gefahrgutbereich mit den gängigen Mythen aufräumen sollte.
Bloss keine Gedanken machen, ich lese immer sehr interessiert alles zum Thema Lithiumbatterien mit und freue mich über jede Sichtweise zu dem Thema.
ich stimme ja zu, das hier mit der Zeit immer mehr durcheinander kommt. Vor allem das Entsorgungsthema bei defekten Escooterbatterien finde ich sehr spannend. Da ja, wenn diese nicht entnommen werden können oder nicht diagnostiziert werden können wieder der SV 666 entsprechend undeklariert befördert werden dürfen.
Ich finde es seht gut, das das Thema im März nochmal aufgenommen werden soll.
Schön finde ich die Grafik die in diesem Dokument angeführt ist, das ein anderer Forenteilnehmer (vergib mir, dass ich den Namen nicht mehr weiß) gepostet hat, das das Problem gut erläutert.
DokumentVom Wahnsinn, dass Batterien mit mehreren 100 Wh gar nicht mehr kennzeichnet werden müssen, wenn sie sich während des Transportes im batteriebetriebenen Fahrzeug befinden, aber der akku, wenn er alleine verschickt wird, voll deklarierungspflichtigspflichtiges DG ist, will ich gar nicht erst anfangen ... ich hatte heute schon genug Wahnsinn
