Hallo,
die Anwendung der Sondervorschrift im Beförderungspapier kenntlich zu machen?
Wenn die Sondervorschrift 374 genutzt werden soll, dann würde ich ein Beförderungspapier mitgeben, denn in dieser steht:
"Abfall-Druckgaspackungen, die gemäß Absatz 5.4.1.1.3 versandt werden, dürfen für Wiederaufarbeitungs- oder Entsorgungszwecke unter dieser Eintragung befördert werden...., hier wird also ein Bezug auf den Absatz 5.4.1.1.3 hergestellt und dann sollte ich schon in das Beförderungspapier schreiben, z.b. UN 1950 ABFALL Druckgaspackungen, 2.2, (E).
Wobei bei
UN 1950 im Kapitel 3.2 12 Einträge stehen, wo teilweise die Gefahrzettel bzw der Tunnelbeschränkungscode unterschiedlich sind.