Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Trafo mit Stickstoff beaufschlagt #29424 20.08.2020 20:33
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
A.Fischböck Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
liebe Gefahrgutgemeinde - ich habe da eine Frage zu Trafos.
Wenn ich einen Trafo - UN 3538 - verschiffe, der mit Stickstoff unter 200 kPa beaufschlagt ist, würde ich unter 2.2.2.5 fallen und somit nicht den Vorschriften dieses Codes unterliegen.
Unterliege ich da einen Denkfehler? Es sind sonst keinerlei Gefahrgüter mit dabei.
Danke für euer Feedback - schöne Grüße aus Österreich und gesund bleiben
Alfred

Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: A.Fischböck] #29426 21.08.2020 06:14
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Moin Alfred,
das siehst Du richtig - unter 2bar bei 20°C. Kein weiteres GG? Somit entfällt auch die UN-Nummer.
gruss..aw

Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: A.Fischböck] #29431 21.08.2020 09:49
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Jacob Madsen Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Hallo Alfred,

folgende Frage hätte ich noch.
Wird der Stickstoffgehalt während der Beförderung nachgesteuert; evtl. über eine angebaute Armatur mit einem Stickstoff-Gaszylinder ?
Dann wäre die Freistellung unter 2.2.2.5 IMDG nicht so ohne weiteres möglich.
In dem Fall wäre auch die Verpackungsanweisung P006 der UN 3538 zu beachten. Dort erfolgen Verweise auf Abschnitt 4.1.6 und die P200 mit weiteren einzuhaltenen Bedingungen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: Jacob Madsen] #29434 21.08.2020 13:30
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo,
ich habe mich im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Abschnitt 2.1.5 im ADR 2019 mit diesem Thema intensiv beschäftigt, und bin bei den Transformatoren mit Gasflaschen zu dem gleichen Ergebnis gekommen.

Zuordnung dieser Transformatoren zu UN 3538 Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, n.a.g., wobei dann die P 006 einzuhalten ist. In welcher in Ziffer (3) d) steht:
"In Gegenständen enthaltene Gefäße, die Gase enthalten, müssen den Vorschriften des Abschnitts 4.1.6 bzw. des Kapitels 6.2 entsprechen oder in der Lage sein, ein gleichwertiges Schutzniveau wie die Verpackungsanweisung P 200 oder P 208 zu erzielen." Das Problem ist aber, das während der Beförderung Gasdichtheit der Transformatoren Mangelhaft ist. Zurzeit versucht man dieses Problem zu umgehen, indem man ohne die angebauten Gasflaschen befördert (wurde mir von einem Anwender so übermittelt).

Bei der 56. Tagung des UN-Expertenunterausschusses im Bezug der Änderungen für 2023 wurde das Problem beraten und man kam zu den Entschluss 2023 eine neue Sondervorschrift für UN 3538 und zwar die Sondervorschrift 396 aufzunehmen. (Nachzulesen in der Gefährlichen Ladung Heft 5 2020 auf Seite 35.

In der neuen Sondervorschrift 396 wird dann stehen (Auszug): "Ungeachtet der Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.5 dürfen große und widerstandsfähige Gegenstände mit angeschlossenen Gasflaschen bei geöffneten Ventilen befördert werden, vorausgesetzt:", die Buchstaben a) bis f) werden eingehalten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: Jacob Madsen] #29440 21.08.2020 22:58
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
A.Fischböck Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 61
Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen
Hallo Alfred,

folgende Frage hätte ich noch.
Wird der Stickstoffgehalt während der Beförderung nachgesteuert; evtl. über eine angebaute Armatur mit einem Stickstoff-Gaszylinder ?
Dann wäre die Freistellung unter 2.2.2.5 IMDG nicht so ohne weiteres möglich.
In dem Fall wäre auch die Verpackungsanweisung P006 der UN 3538 zu beachten. Dort erfolgen Verweise auf Abschnitt 4.1.6 und die P200 mit weiteren einzuhaltenen Bedingungen.


Nein - wir wollen den externen Stickstoff Gaszylinder eben aus diesem Grund weglassen.

Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: A.Fischböck] #29441 22.08.2020 07:35
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Jacob Madsen Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Ursprünglich geschrieben von: A.Fischböck

Nein - wir wollen den externen Stickstoff Gaszylinder eben aus diesem Grund weglassen.


Hallo Alfred,

dann ist die Freistellung gem. 2.2.2.5 IMDG, mit der Befreiung von den Vorschriften des Codes, möglich.
Bitte aber auch keine gefahrgutrechtlichen Kennzeichen an dem Trafo anbringen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: A.Fischböck] #29445 22.08.2020 11:16
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Alfred,
Antwort auf
Nein - wir wollen den externen Stickstoff Gaszylinder eben aus diesem Grund weglassen.


Da hatte meine Quelle (siehe mein Beitrag) gar nicht so unrecht, ich wollte es am Anfang gar nicht so glauben! Denn umsonst ist die Gasflasche ja nicht am Transformator angebracht gewesen bzw. befindet sich Stickstoff im Transformatorgehäuse.

Gut der IMDG-Code ist nicht so meine Baustelle, außer dass man manchmal über den Tellerrand sehen sollte. Wenn die Änderung 2023 im Bezug der neuen Sondervorschrift 396 bei UN 3538 kommt, wird sie auch im IMCG-Code stehen. Nur weiß ich nicht, ob es gemäß IMDG-Code eine Möglichkeit über eine Ausnahme gibt?

Gemäß ADR wäre eine multilaterale Vereinbarungen, wenn sie von einem ADR-Staat eröffnet wird und ein zweiter ADR-Staat diese zeichnet eine Möglichkeit, diese neue Sondervorschrift schon jetzt Anzuwenden. Denn der Bedarf scheint ja vorhanden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Trafo mit Stickstoff beaufschlagt [Re: Gerald] #29446 22.08.2020 11:38
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Nur weiß ich nicht, ob es gemäß IMDG-Code eine Möglichkeit über eine Ausnahme gibt?

Hallo,
die Möglichkeit besteht nach § 7(2) GGVSee und 7.9 IMDG-Code. Leider kenne ich in D und auch bei der IMO keine Fundstelle analog UNECE, die alle multilateralen Ausnahmen sammelt und veröffentlicht. Gerüchteweise soll die WSP HH hier mehr wissen, formal zuständig ist aber das BMVI.
Interessant dazu auch die Interpretation der IMO von 2003, MSC/Circ. 1075, wonach allfällige Ausnahmen ja der IMO zu notifizieren sind (die sie dann an die Regierungen verteilt), aber eben nicht öffentlich gemacht werden. Weiß vielleicht jemand, warum nicht?
Gruß
M.A.T.


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3