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Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Marco66] #28855 07.05.2020 08:10
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Claudi Offline OP
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Das mit dem pH-Wert an sich war mir klar, nur die Wahl einer passenden UN-Nummer, ob basisch oder sauer (da steckt ja dann schon der pH-Wert dahinter?) bzw. "allgemein" ätzend nicht.

Gut, dass es chemisch bewanderte Leute gibt!

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Marco66] #28872 07.05.2020 17:01
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Es ist nicht möglich, ein auf Grund von pH-Wert in CLP eingestuftes Gemisch im Transport als Klasse 8 zu Klassifizieren oder Bezug auf eine solche Einstufung im Rahmen der Nutzung alternativer Methoden zu nehmen.


Das habe ich auch nirgendwo so geschrieben. Das ist vollkommen klar.

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Marco66] #28874 07.05.2020 17:15
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66

Ob ein Hersteller in der Vergangenheit illegal Berechnungen durchgeführt hat ist in dieser Betrachtung nicht relevant. Womit Du recht hast ist, dass heute die Klassifizierung eines Gemisches auf Basis der Mengen der Inhaltsstoffe und deren Gefahrguteinstufungen möglich ist.


Ich bin mir aber relativ sicher, dass auch in der Vergangenheit nicht so häufig Hautgewebe zerstört wurde, sondern eine Einstufung schon immer an Hand von Berechnungen ermittelt wurde, auch wenn es so nicht erlaubt war. Man darf hier ja auch nicht nur die "neuen Produkte" sehen. Ein gutes Beispiel sind sicher die Abfallbeförderungen. Dort sind die Einstufungen größtenteils PiMalDaumen, obwohl die Zusammensetzungen bekannt sind. Aber die Branche würde sonst gar nicht mehr fertig werden. In vielen Fällen sind auch keine Sicherheitsdatenblätter vom Ursprungsprodukt mehr da.

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Claudi] #28875 07.05.2020 17:22
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Das mit dem pH-Wert an sich war mir klar, nur die Wahl einer passenden UN-Nummer, ob basisch oder sauer (da steckt ja dann schon der pH-Wert dahinter?) bzw. "allgemein" ätzend nicht.

Gut, dass es chemisch bewanderte Leute gibt!


Auch bin ich wie Claudi der Meinung, dass der pH-Wert bei der Auswahl der korrekten Benennung für die Beförderung schon heran gezogen werden muss. Es ist doch ein Unding, wenn man bei der Auswahl der Benennung ätzend, sauer, alkalisch, basisch wild durcheinander würfelt. Die Benennung muss immer die zutreffendste sein. Die Unterscheidung wird ja nicht umsonst vorgenommen. Und nicht umsonst bestehen im Seeverkehr umfangreiche Trennvorschriften innerhalb der Klasse 8, die sich aber z.B. über 4.1.1.6 oder 4.1.10 ADR teilweise auch auf den Straßenverkehr übertragen lassen. Ähnliche Vorschriften finden sich auch im Luftverkehr z.B. in 5.0.2.11 (a) der IATA-DGR.

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: DJSMP] #29889 10.11.2020 11:03
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Hallo zusammen,

Ich bin relativ neu in diesem Arbeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten unterwegs und aufgrund von Corona ist meine Schulung für Klassifizierung leider ausgefallen. Deswegen wende ich mich mit ein paar Fragen an die Experten hier im Forum.

Ein Produkt unserer Firma wurde in den Niederlanden kontrolliert. Dabei wurde die Einstufung mit dem MSDS verglichen. Wir hatten eine Einstufung von UN 3266 mit den Gefahrenauslösern Kalilauge und Natronlauge angegeben. Der Kontrolleur prangerte diese Einstufung allerdings an, da die Natronlauge nur mit 3% in dem Produkt vorliegt und somit kein Gefahrenauslöser wäre. Wir sollten somit die UN 1814 Kaliumhydroxidlösung wählen. Da namentliche UN Nummern immer bevorzugt verwendet werden sollten und dort nur KOH und sonst nicht gefahrrelevante Stoffe enthalten sind. Stimmt ihr dem zu? Also braucht man dann zur Einstufung einer UN Nummer der Klasse 8 generell nur Rohstoffe angeben, die über 5% liegen und nur unterhalb 5% falls es keinen Gefahrenaulöser oberhalb 5 % gibt?

Ein weiteres Problem mit der Klassifizierung habe ich mit folgender Mischung: Kalilauge 10-15%, Natronlauge etwa 5% dazu Acrylsäure und Phosphonsäure mit insgesamt etwa 2%. Mein Problem ist nun folgendes. Vor vielen Jahren hat mein Vorgänger eine Einstufung von UN 3266 mit Gefahrauslöser Kalilauge angegeben. Er hat die Natronlauge mit folgender Begründung ganz rausgelassen. Man benötigt diese Lauge zum Neutralisieren der vorliegenden Säuren und dann wurde die restliche Konzentration auf die KOH Konzentration aufaddiert, da die KOH die strengere Einstufung besitzt. Das ist für mich überhaupt nicht schlüssig!
Woher weiß man welche Lauge die Säuren neutralisiert und somit in der Konzentration reduziert wird. Soll man beide Laugen zu den jeweiligen Anteilen reduzieren?
Sollte die Natronlauge reduziert werden, fällt sie unter die 5% Grenze. Damit ist sie dann kein Gefahrauslöser mehr, richtig? Wird dann UN 1814 gewählt oder bleibt man bei der allgemeineren UN 3266? Da nun auch noch organische Komplexbildner (ohne Gefahrenauslöser) enthalten sind, sollte man lieber UN 1719 als UN 3266 wählen falls 1814 nicht zutrifft?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Bleibt Gesund!

CvB

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: CvB] #29912 11.11.2020 16:17
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Ein weiteres Problem mit der Klassifizierung habe ich mit folgender Mischung: Kalilauge 10-15%, Natronlauge etwa 5% dazu Acrylsäure und Phosphonsäure mit insgesamt etwa 2%. Mein Problem ist nun folgendes. Vor vielen Jahren hat mein Vorgänger eine Einstufung von UN 3266 mit Gefahrauslöser Kalilauge angegeben. Er hat die Natronlauge mit folgender Begründung ganz rausgelassen. Man benötigt diese Lauge zum Neutralisieren der vorliegenden Säuren und dann wurde die restliche Konzentration auf die KOH Konzentration aufaddiert, da die KOH die strengere Einstufung besitzt. Das ist für mich überhaupt nicht schlüssig!
Woher weiß man welche Lauge die Säuren neutralisiert und somit in der Konzentration reduziert wird. Soll man beide Laugen zu den jeweiligen Anteilen reduzieren?

Ein Gemisch aus Kalilauge und Natronlauge liegt in wässriger Lösung als Kaliumionen, Natriumionen und Hydroxidionen vor. Die Säuren reagieren mit den Hydroxidionen, egal wo die einst herkamen. Und dass man mit 5% einer schwachen Säure genau 5% einer starken Base neutralisiert, stimmt auch nicht.
Ich glaube wir sind uns einig, dass wir bei Klasse 8, C5, VG II landen werden (ADR 2.2.8.1.6.2).
5% Natronlauge machen mit 15% Kalilauge ein Viertel der gefahrauslösenden Komponenten aus. Das würde ich jetzt nicht als "Spuren" gemäß ADR 2.1.3.3 bezeichnen, die einen Einzeleintrag nach UN 1814 rechtfertigen.

cK

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: CvB] #29923 12.11.2020 14:20
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Hallo CvB

Im ersten Fall würde ich auch für die UN 3266 plädieren und beide Laugen als Gefahrenauslöser nennen. Ich sehe gefahrgutrechtlich keinen Mehrwert, auf eine namentlich genannte Position zu gehen. Im Gegenteil, eine der enthaltenen Laugen wäre nicht benannt. Eine 5%-Grenze für die Benennung gibt es nicht. Da hat eventuell jemand die Berechnung von Gemischen im Kopf gehabt.

Im Zweiten Fall hat Dein Vorgänger wohl eine möglichst schlüssige Klassifizierung im Sinn gehabt, die auch noch simpel ist. Es stimmt, dass man nicht weiß, welche Base die Säure neutralisiert. Es ist auch richtig, das der basische Charakter der Mischung die Gefahr definiert. Ich würde auch hier die UN 3266 wählen und die Säuren als Verdünnung sehen. Ihr Anteil ist zu gering, als dass sie eine Verstärkung der Ätzwirkung hervorrufen könnten. Das Gegenteil wird wohl der Fall sein. Beide Laugen sollten als Gefahrenauslöser genannt werden.

Generell kann im Transportbereich nicht eine Säure gegen eine Base aufgerechnet werden. Das Einstufungskriterium sind einzig die Ätzwirkung auf die Haut (oder alternative Reagenzglasmethoden). Mit Sachverstand und stöchiometrischen Berechnungen kann aber schon eine vernünftige Abschätzung gemacht werden. Dafür muss man dann mal einen Chemiker befragen.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Marco66] #29924 12.11.2020 14:49
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Danke für die schnellen Antworten!

Eine Nachfrage stellt sich mir noch.
Werden bei der Wahl der UN-Nummern nur die Gefahrauslöser oder die gesamte Rezeptur betrachtet? Denn es kann ja sein, dass nicht Gefahrauslösende Stoffe organisch sind die Gefahrauslöser aber anorganisch. Damit ist die Mischung ja nicht "nur" anorganisch. Kann dann z.B. die 3266 genommen werden oder doch lieber die UN 1719, in der der Teil "Anorganischer" nicht genannt wird? Von der Handhabung unterscheidet sich es ja nicht, was die Verpackungen etc. betrifft.
Von meinem Verständnis des Gefahrgutes her würde ich sagen, dass es sich nur auf die Gefahrenauslöser beziehen sollte. Mein "Gewissen" als Chemiker lässt sich aber nur schwer mit der Tatsache vereinbaren organische Verbindungen unter der Kategorie Anorganik laufen zu lassen. wink

Schönen Gruß
CvB

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Skypainter] #29930 12.11.2020 22:40
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Hallo Zusammen,

ich würde mich hier Skypainter anschliessen.
Da organische Komponenten beigemischt wurden ist das Endprodukt sicht nicht "rein anorganisch".

Trotzdem würde ich unter UN 3266 einstufen, da die Organik hier keine gefahrgutrechtlche Relevanz hat.
Die Gefahr ist mit UN 3266 genauer definiert.
Gleichwohl ist UN 1760 nicht falsch.

Einen gefahrlosen Abend zusammen.

Re: Klassifizierung basisches Gemisch [Re: Claudi] #29931 12.11.2020 23:00
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Peter Müller Offline
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Hallo Claudi,

meinst Du Bronidox (5-Brom-5-nitro-1,3-dioxan) ?
Bromidox habe ich nirgens gefunden.

Bronidox pur ist als UN 3261 ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. eingestuft (MERCK).
Eine Lösung in Propylenglycol würde ich deshalb als UN 3265 ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. - dem flüssigen Pedant zu 3261 - einstufen.

Ich wünsche einen gefahrlosen Abend.

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