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restentleerte Druckgefäße (1000l) und IBC #31293 04.08.2021 14:28
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Irnaph Offline OP
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Hallo zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:

Ich habe Druckgefäße mit 1000 l Volumen mit der UN-Nummer 3163 verflüssigtes Gas n.a.g.

Diese müssen jetzt zum Lieferanten zurück --> muss dies nach allen Regeln des ADR erfolgen oder kann ich mich auf die Regel nach 1.1.3.6 beziehen und nach BK 4 --> leere ungereinigte Verpackung unbegrenzt verschicken?

Unter 1.1.3.5 habe ich jedoch die Vorgabe, dass leere Verpackungen nur nach geeigneten Maßnahmen (Reinigung/ vollständige Entleerung) versendet werden können.

Letztendlich habe ich in leeren Druckgefäßen ja immer einen Restdruck und Material vorhanden, dessen Gefahr für die Umwelt ich nicht fundiert bewerten kann, oder?

Ich nehme an, dass ich das Verfahren oben dann auch auf leere IBC anwenden kann?

Schöne Grüße und Danke für eure Hilfe

Re: restentleerte Druckgefäße (1000l) und IBC [Re: Irnaph] #31297 05.08.2021 08:00
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Claudi Offline
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Hallo,

das kommt darauf an...

1.1.3.5 ADR meint Reinigung oder vergleichbares, z. B. Spülen mit Stickstoff oder was auch immer nötig ist, um die Gefahr zu beseitigen. Ist der Behälter dann drucklos (bzw. nach 1.1.3.2 c) kann noch ein wenig Druck drin sein, aber nix brennbares, nicht verflüssigt), ist das Ganze kein GG mehr, Markierungen/ Kennzeichen (Label) ab, Transport ohen GG-Auflagen.

Reinigen/ Gefahr beseitigen will/ kann man nicht immer und muss man auch nicht - eine Beförderung leer ungereinigt ist möglich.

Du kannst allerdings nicht einfach vom Verfahren von IBC (Großpackmittel) auf alles andere schließen, denn 1.1.3.6 gilt nur für Versandstücke. Es gibt nun Behälter, die sind gefahrgutrechtlich keine Versandstücke sondern Tanks.
Es ist also zu klären was dein Druckgefäß ist: ist es ein Tank, dann kann die Erleichterung nach 1.1.3.6 nicht genutzt werden. Allerdings ist nicht alles, was umgangssprachlich oder betriebsintern als Tank bezeichnet wird, wirklich ein Tank. Ist es eine "Gasflasche" (ggf. ein "Hector-Behälter bzw. Transportabler Flüssiggasbehälter), dann ist die Freistellung möglich.
Hier kann dir der Lieferant bestimmt Auskunft geben.

Re: restentleerte Druckgefäße (1000l) und IBC [Re: Claudi] #31353 13.08.2021 13:04
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Irnaph Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
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Hallo Claudi,

Danke für deine Rückmeldung.

Nach meiner weiteren Recherche gebe ich dir voll und ganz recht.

Meine Versandstücke fallen alle unter die Kategorie Stückgut und gehören in gefülltem Zustand den BK 1, 2 und 3 an, sodass sie nach erfolgter Leerung in BK 4 zuzuordnen sind und als leere ungereinigte Versandstücke versendet werden können.

Demnach darf ich diese in unbegrenzter Menge versenden, ohne dass die Beförderungseinheit gekennzeichnet werden muss und es ist kein ADR-Schein erforderlich.

Schöne Güße


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