ID 8000
#31522
17.09.2021 17:00
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Fuxsism
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Hallo Zusammen,
nur eine kurze Frage: Muss für eine Beförderung von ID 8000 ein Beförderungspapier ADR erstellt werden?
Würde mich über rasche Hilfe sehr freuen...
LG
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Re: ID 8000
[Re: Fuxsism]
#31523
17.09.2021 17:27
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Gerald
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Hallo Fuxsism ich würde im Beförderungspapier den Hinweis 'Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1' eintragen! Wir hatten das Thema schon mal hier im Forum.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ID 8000
[Re: Gerald]
#31524
17.09.2021 17:31
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Fuxsism
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Hey,
ja diesn Thread hatte ich schon gelesen aber irgendwie konnte ich mir da kein abschließendes Urteil draus bilden. Da ging es ja her um das richtige Bedrucken der Kartons.
Also wird auf jeden Fall eins benötigt ja? Und einfach ID 8000 als Gefahrgut eingetragen? Und die Berechnung der Punkte?
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Re: ID 8000
[Re: Fuxsism]
#31525
17.09.2021 18:31
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Gerald
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Hallo Fuxsism, im ADR gibt es für ID 8000 keinen Eintrag, da musst Du schon einen Fachkundigen fragen. Aber Du kannst es auch unter Kapitel 3.4, den Unterabschnitt 3.4.8.1 nutzen, wo steht: "Versandstücke mit gefährlichen Gütern, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Teils 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO verpackt sind, dürfen zur Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften mit dem in Abbildung 3.4.8.1 dargestellten Kennzeichen versehen sein." und dann weiter mit der Festlegungen nach Abschnitt 3.4.9 und 3.4.10. Im Bezug der Kennzeichnung findest Du hier an 15 Stelle ein Beispiel.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ID 8000
[Re: Fuxsism]
#31541
23.09.2021 16:02
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Claudi
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Hey,
ja diesn Thread hatte ich schon gelesen aber irgendwie konnte ich mir da kein abschließendes Urteil draus bilden. Da ging es ja her um das richtige Bedrucken der Kartons.
Also wird auf jeden Fall eins benötigt ja? Und einfach ID 8000 als Gefahrgut eingetragen? Und die Berechnung der Punkte? Nein, kein Beförderungspapier nötig, da ID8000 auf der Straße als LQ befördert wird, erkennbar an der LQ-Raute (mit Y drin für den Luftverkehr, ist aber als Straßen-LQ nach ADR 3.4.8 zulässig). Für LQ ist kein Beförderungspapier Straße nötig. Bei LQ werden auch keine Punkte berechnet. Aber nicht vergessen: schriftliche/ nachweisbare Info an Spedition/ Beförderer über Gefahrgut als LQ + Bruttomasse, da Fahrzeug bei ab 8t LQ-Ware gekennzeichnet werden muss + ebensolche Info an Fahrer bei Verladung.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.09.2021 16:10.
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Re: ID 8000
[Re: Claudi]
#31542
24.09.2021 10:18
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Fuxsism
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Hey Claudi,
vielen Dank! Das ist doch mal eine verlässliche Aussage auf die man sich beziehen kann.
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Re: ID 8000
[Re: Fuxsism]
#31543
24.09.2021 12:10
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Nico
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Ich häng mich da mal mit einer Frage dran. Das ganze geht aber ja nur wenn ich i;einer transportkette befördere? Wenn ich es rein als strassenfracht aufgebe, kann ich’s ja nicht als id 8000 deklarieren, weil das gibts ja nur in der iata. Lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: ID 8000
[Re: Nico]
#31544
24.09.2021 13:00
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M.A.T.
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Hallo, Nico, so aus Laiensicht würde ich mich fast zu der Einschätzung versteigen, daß ID 8000 nach ADR gar kein GG ist, weniger noch als 3334. Die Eingangsfrage dann mit Nein beantwortet werden könnte und sich keine weitergehenden Anforderungen ergeben. Oder? Gruß M.A.T.
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Re: ID 8000
[Re: M.A.T.]
#31545
24.09.2021 14:02
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Phi_l
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Hallo zusammen,
ich würde mich M.A.T. anschließen, wenn es die Klassifizierungskriterien des ADR nicht erfüllt und nicht namentlich genannt ist, dann ist es auf der Straße kein Gefahrgut. Die Kennzeichnung nach IATA halte ich für unkritisch, da Kennzeichnung nach IATA und eben nicht nach ADR. Aus demselben Grund besteht meiner Ansicht nach auch keine Erfordernis dem Beförderer oder Fahrzeugführer ein brutto-Gewicht mitzuteilen, es ist ja keine ADR-LQ Sendung.
Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, würde ich aber eine klarstellende Information in den Papieren angeben, welche diesen Transport begleiten.
LG Phil
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Re: ID 8000
[Re: Phi_l]
#31546
24.09.2021 14:15
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Michael
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Bitte Vorsicht!
M.A.T. geht wage davon aus, dass ID8000 nach ADR gar kein Gefahrgut sein könnte!
Die Aussage von Phi_I ist nicht falsch, aber sinnfrei. Natürlich ist, was nach ADR nicht als Gefahrgut eingestuft ist, kein Gefahrgut.
M.A.T. 's Aussagen möchte ich einmal energisch widersprechen. Bitte lest Euch durch, was als ID8000 klassifiziert ist. Druckgaspackungen sind nach meinem Wissen mindestens LQ und somit haben wir die Geschichte mit der Angabe des Bruttogewichtes. Ich bin keine Luftfracht-Profi und habe nur kurz quer gelesen. Ich finde für ID8000 keine Mengenbegrenzung der Einzelverpackung. Wenn es die wirklich dort nicht gäbe, könnte sogar ID8000 mit Aerosolen über 1l Volumen "richtiges" Gefahrgut sein.
Bitte jeden Einzelfall prüfen und nicht solche pauschalen Aussagen treffen!
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