ich hänge hier gerade am Versand von zwei Defibrilatoren (inkl. Akku eingebaut) und einem separaten Akku auf der Straße, innerhalb von Deutschland.
Die enthaltenen Akkus haben folgende Eigenschaften: LiMnO², 18V - 1500mAh, 27Wh, 3,58g Li.
Der Hersteller hat mir das MSDS/UN38.3 zugeschickt, in dem steht...
14. Transport information General considerations Lithium primary cylindrical cells manufactured by VARTA Micro-battery are considered to be “lithium metal cells” and are tested according to 38.3 of the “UN Manual of Tests and Criteria” for compliance with the requirements of special provisions ADR 188, RID 188, IMDG 188, DOT / 49 CFR provision 173.185, and the requirements of IATA DGR packing instruction 968. Positive test results required for non-dangerous goods classification are stated in dedicated “Declarations of Conformity”. • The batteries contain an equivalent amount of not more than 3.58 g of lithium per battery. • The batteries are isolated in the packaging to avoid short circuits. • The packs are marked with a warning notice, that clearly states that the pack contains lithium batteries and must be quarantined, inspected and repacked if damaged. • For air transport, the total mass does not exceed 30kg for cargo aircraft only.
Bei 3,58g Li und 27Wh Nennleistung kann ich das doch nicht nach SV188 verschicken.
Müsste das nicht als "Voll-Gefahrgut" in einen bauartgeprüften Karton, mit Kl.9 Gefahrzettel?
Schonmal danke im Voraus und VG
Zuletzt bearbeitet von alexbla; 03.07.202312:27. Bearbeitungsgrund: MSDS hinzugefügt
Hallo, die LiBa-Experten hier haben dazu sicher noch mehr zu sagen. Mir fällt nur auf, daß die Aussage betr. 38.3 und SV (bewußt?) recht schwammig ist. Gibt es keine Prüfzusammenfassung, und was sagt der Hersteller zu der eindeutigen Nichtanwendbarkeit von SV 188, die Sie ja richtig feststellen? Für mich sieht das ein bißchen so aus, als habe man zusammengeschrieben was man in den Vorschriften gesehen hat aber auf das Klassifizieren verzichtet. Mir sieht das zunächst mal nach UN 3091 aus, und da gibt es ja noch mehr SVs. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
bitte den Begriff Akku mit Vorsicht gebrauchen, das führt zu Missverständnissen. Im GG-Recht kennen wir Zellen und Batterien, jeweils in der Variante nich aufladbar und aufladbar.
Sicherheitsdatenblätter für Lithiumbatterien sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind bzw. den Speicherplatz nicht wert, den sie einnehmen.
Das angehängte "MSDS" ist KEINE UN38.3-Prüfzusammenfassung. Die Angaben in Abschnitt 14 sind... suspekt.
Besorge dir die echte UN 38.3-Prüfzusammenfassung der enthaltenen Batterie. Diese MUSS es geben, sie muss vom Hersteller bzw. Vertreiber zur Verfügung gestellt werden.
Wenn es CR123A sind, sind das nicht wiederaufladbare Li-Metall-Zellen (UN3090 bzw. in/mit Gerät UN3091). Bis hier ist alles ok und das wäre auch noch innerhalb der SV188.
Ich vermute, dass nun mehrere (6 Stück) dieser Zellen zu einer Batterie verbunden wurden. Das nennen die Lieferanten hier dann "H017-013-169-0 18v 6 cell CR123A Powerone battery 3.48g". Für diese Batterie muss es nun auch eine Prüfzusammenfassung geben - wenn der AED-Hersteller diese Batterie selbst zusammengebaut hat, muss er sich um neue UN 38.3-Prüfungen und entsprechende Dokumente für diese neu erschaffene Batterie kümmern.
Wenn es keine Prüfzusammenfassung gibt, darf eigentlich gar nicht befördert werden - außer es wäre eine Kleinserie <100 Stück, aber es gibt vermutlich mehr als 100 AEDs mit diesen Batterien. SV310 greift ansonsten nicht, da es sich nicht im Prototypen zur Zuführung zur Prüfung handelt.
Wenn eine CR123A-Zelle 0,58 g Lithium enthält (laut Angabe Varta), dann hat die Batterie, bestehend aus 6 Zellen 3,48 g Lithium und ist damit außerhalb der SV188 und wäre "vollwertiges" Gefahrgut - wir sind weiterhin in der UN3090 für die Batterie alleine bzw. UN3091 in/mit Gerät.
danke für die Infos und sorry für die Formulierung.
Es sind natürlich nicht wiederaufladbare Batterien.
Ich habe den Hersteller nochmal angeschrieben und bekam nur eine kurze Rückmeldung:
CR 123 A 0.58 g lithium x6 in each battery. Transportations of cells or batteries packed with equipment or contained in equipment have to follow the appropriate regulations for UN3091.
Es sind 6 Zellen zu einer Batterie zusammengefasst.
Ein UN38.3 Dokument bekam ich nicht, trotz direkter Anfrage.
Ich werde mal bei der deutschen Supportstelle nachfragen, die mir ein Kollege gegeben hat.
Hallo, gut, daß Sie dranbleiben. Ohne Prüfzusammenfassung ist der Transport m.E. nicht statthaft. Schon weil mehrere zusammengeschaltete Zellen ein neues BMS benötigen, das dann ungeprüft wäre. Die neue Aussage ist ein Indiz, daß die Schwammigkeit der Nr. 14 im "SDB" beabsichtigt ist und daß eine Prüfung im zusammengesetzten Zustand wohl nicht stattgefunden hat. Sieht nach Regeltransport aus. Viel Erfolg M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.07.202312:51. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
Die neue Aussage ist ein Indiz, daß die Schwammigkit der Nr. 14 im "SDB" beabsichtigt ist und daß eine Prüfung im zusammengesetzten Zustand wohl nicht stattgefunden hat.
Ich würde vielmehr vermuten, dass die neue Aussage, ebenso wie die suspekten Aussagen im "SDB" von gewisser Ahnungslosigkeit herrühren könnte. Vielleicht weiß man beim Geräte-/ Batteriehersteller noch gar nicht, dass man nicht einfach paar Zellen zusammenklöppeln und auf den Markt bringen kann.
Richtig, im besten Fall Regeltransport wie M.A.T. sagt (wenn Prüfzusammenfassung auftaucht), im theoretisch denkbaren Fall einer Kleinserie* SV310 und deren Folgen, im schlimmsten Fall gar kein Transport (oder als SV 376?) wenn keine Prüfzusammenfassung.
*es sollen schon Hersteller auf die Idee gekommen sein, alle 99 Stück irgendeine Kleinigkeit an ihren Batterien zu verändern, um das als Kleinserien zu deklarieren. Wobei man sich damit das Leben auch nicht einfach macht.
Ich habe mal aus dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien (Rev. 7 Amendment 1, das ist die aktuellste Version) angehängt, was in der Prüfzusammenfassung mind. enthalten sein muss.
Ich finde, in der Prüfzusammenfassung von Heartsine fehlen ein paar Sachen (oder ich übersehe sie gerade):
d) eine eindeutige Prüfberichtsidentifikationsnummer (falls hier eine ID der Prüfzusammenfassung gemeint ist, IDs der Prüfberichte sind vorhanden) f) (iii) Lithiumgehalt - die Wh-Angabe macht halt nur bei Li-Ion Sinn, bei Li-Metall braucht man den Li-Gehalt <--- dabei ist das die wichtigste Angabe f) (iv) Physikalische Beschreibung der Zelle/Batterie
i) Verweis auf die verwendete überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien und etwaige Änderungen dazu <-- finde ich etwas allgemein, 3. Ausgabe Amend. 1 oder aktueller, naja kann man wohl so machen
Naja, wenn man sich mit dem wenigen zufrieden geben muss, dann bleibt es dabei: wenn 6 CR123A-Zellen enthalten sind, hat die Batterie 3,48 g Lithium und ist damit raus aus der SV188, d.h. "normaler Gefahrguttransport", Gefahrzettel 9A, UN3091, Verpackungsanweisung, Beförderungspapier etc.
Das hätte man bestimmt cleverer designen können, vielleicht mit 2 x 3 CR123A statt 1 x 6...
Ausnahme: das Trainergerät, das hat (verständlicherweise) einen aufladbaren "Akku", also Li-Ionen-Batterie (<100 Wh).
Ich hoffe, der Versand der Defibrilatoren dient der Entsorgung!
Spaß beiseite. Ich habe gerade Datenlogger für den Luftverkehr aus dem Verkehr gezogen, die zu große Batterien eingebaut hatten. Und die Thematik Defibrilatoren habe ich auch bei verschiedenen Kunden. Man müssten denen alles um die Ohren hauen und auf Schadenersatz wegen Zeitverschwendung klagen.
Darf man fragen, zu welchem Zweck du die Defibrilatoren versenden möchtest? Ich würde mir den Aufwand glaube ich nicht machen...
Nach Rückfrage bei denen konnte ich erfahren, dass die Batterien/Defis schon immer per UPS (rot/weißes Batterielabel) versendet werden.
"das machen wir schon immer so" heißt leider nicht das es richtig ist. Das bedeutet lediglich das der Versender sich offensichtlich nicht mit dem Thema befasst hat. Laut SDB soll sich in den Batterien ca. 3,5 g Lithium befinden. Bezug nehmend auf diesen Wert gibt es keine Diskussion ob erleichterte Beförderung oder volles Programm. Wie schon beschrieben weist das SDB einige Fehler auf. Ist also mit Vorsicht zu genießen.
In der Prüfzusammenfassung wird, sofern ich das nicht übersehen habe, an keiner Stelle der Lithiumgehalt der Batterien erwähnt. Die Prüfzusammenfassung ist als "offizielles" Dokument für die Beurteilung, welche Versandart zu wählen ist, heranzuziehen. Auf Grund der fehlenden Informationen wird´s nicht leichter. ;-)
Das Du bisher keine abschließenden Details in Erfahrung bringen konntest, liegt sicherlich an der, sagen wir mal, nicht ganz korrekt erstellten Dokumentation.
Ich hatte vor 4-5 Jahren einen Hersteller vonn Defibrillatoren in der Batterieunterweisung sitzen der sich alles in ruhe angefhört hat und am Ende meinte, unsere Defis sind also laut ihrere Meinung volles Gefahrgut? und ich habe gesagt nicht laut meiner Meinung, laut gesetzlicher Vorgabe. Er meinte dann nur er habe sich das nun angehört, aber schickt das seit Jahren anders, immer auf der Straße, es ist nie was passiert, also wieso soll er das ändern und ist gegangen. Also kein Unwissen sondern volle Absicht.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Das erscheint mir angesichts der formulierten Schwammigkeit des sog. SDB und der tröpfchenweisen Informationsbereitstellung auch hier eine denkbare Einschätzung. M.A.T.
Sowas macht mich total wütend. Es gibt Firmen, die treiben Aufwand, bemühen sich, fragen nach, machen und tun, damit es richtig wird und dann sieht man sowas hier und es ist nicht nur Unkenntnis, die man klären könnte sondern Absicht?
Wie schon beschrieben weist das SDB einige Fehler auf. Ist also mit Vorsicht zu genießen.
Wie ungefähr 90% aller "SDB" für Lithiumbatterien. Auf die Angaben darf man sich niemals verlassen, da helfen nur Prüfzusammenfassung und der eigene Kopf.
Ich hab mal was angehängt - die Angaben sind höchst missverständlich und für Laien nicht zu beurteilen. z. B. diese Aussagen, dass Batterien nur >100 Wh Gefahrgut wären. dann wirft man regelmäßig mit allerlei (gern veralteten) Vorschriften um sich, damit man den Abschnitt 14 irgendwie füllt. Die blauen Kommentare in dem einen Beispiel sind von mir.
Nach Rückfrage bei denen konnte ich erfahren, dass die Batterien/Defis schon immer per UPS (rot/weißes Batterielabel) versendet werden.
"das machen wir schon immer so" heißt leider nicht das es richtig ist. Das bedeutet lediglich das der Versender sich offensichtlich nicht mit dem Thema befasst hat. Laut SDB soll sich in den Batterien ca. 3,5 g Lithium befinden. Bezug nehmend auf diesen Wert gibt es keine Diskussion ob erleichterte Beförderung oder volles Programm. Wie schon beschrieben weist das SDB einige Fehler auf. Ist also mit Vorsicht zu genießen.
In der Prüfzusammenfassung wird, sofern ich das nicht übersehen habe, an keiner Stelle der Lithiumgehalt der Batterien erwähnt. Die Prüfzusammenfassung ist als "offizielles" Dokument für die Beurteilung, welche Versandart zu wählen ist, heranzuziehen. Auf Grund der fehlenden Informationen wird´s nicht leichter. ;-)
Das Du bisher keine abschließenden Details in Erfahrung bringen konntest, liegt sicherlich an der, sagen wir mal, nicht ganz korrekt erstellten Dokumentation.
Gruß Markus
War jetzt klar, welche der 4 in der Prüfzusammenfassung genannten Batterietypen verbaut ist? Da sind 3 x Metall und 1 x Ionen enthalten. Ich habe vor einiger Zeit auch gelernt, dass der Lithiumgehalt gern zusätzlich in Dokumenten von Lithium-Ionen-Batterien mit angegeben wird, obwohl zur Beurteilung hier die Wh heran gezogen werden. Das ist kein Kriterium. WIr müssen als erstes wissen, ob der verbaute Batterietyp Metall oder Ionen ist.
Handelt es sich im eine Ionen-Batterie zählen die Wh. Haben wir tatsächlich Metall, dann bin ich bei dir, da die 3,5 g deutlich höher als 2 g sind.
@DJSMP Li-Ionen-Batterie betrifft nur das Trainer-Modell der Defis, welches zB bei EH-Lehrgängen benutzt wird und zum einen nicht echt schocken muss, zum anderen aber aufladbar sein muss, damit es wiederverwendbar ist. Die anderen 3 Li-Metall-Modelle für die "scharfen" Defis sind alle gleich bzgl. der Li-Menge und >2 g, damit volles Gefahrgut.
@DJSMP Li-Ionen-Batterie betrifft nur das Trainer-Modell der Defis, welches zB bei EH-Lehrgängen benutzt wird und zum einen nickt echt schocken mus, zum anderen aber aufladbar sein muss, damit es wiederverwendbar ist. Die anderen 3 Li-Metall-Modelle für die "scharfen" Defis sind alle gleich bzgl. der Li-Menge und >2 g, damit volles Gefahrgut.
Ahhhhhhh...verstanden!
Saraksmus an Naja der Chinese bekommt seine Klasse 9-Batterien nicht aus den Häfen. Da ist natürlich klar, dass er auch bei über 2 g Lithium die SV 188 anwendet. Und USP hat wahrscheinlich mit Klasse 9 auch ein ein Problem und will lieber SV 188. Und wenn das der Chinese so macht, dann machen wir das auch so. Haben wir schon immer so gemacht... Sarkasmus aus
War jetzt klar, welche der 4 in der Prüfzusammenfassung genannten Batterietypen verbaut ist? Da sind 3 x Metall und 1 x Ionen enthalten. Ich habe vor einiger Zeit auch gelernt, dass der Lithiumgehalt gern zusätzlich in Dokumenten von Lithium-Ionen-Batterien mit angegeben wird, obwohl zur Beurteilung hier die Wh heran gezogen werden. Das ist kein Kriterium. WIr müssen als erstes wissen, ob der verbaute Batterietyp Metall oder Ionen ist.
Laut der Typenbezeichnung aus dem SDB könnte es sich ja um Pos. 1 der PZ handeln. Die Angabe der Leistung in Wh bei Lithium-Metall-Batterien ist nicht erforderlich, meiner Meinung nach aber erstmal nicht falsch.
Im konkreten Fall finde ich auf der Prüfzusammenfassung keine Angaben über den Lithium-Gehalt der vorliegenden Batterien. Somit wäre dieses Dokument, ebenso wie das vorliegende SDB, schlicht unbrauchbar. Oder sollten die in der PZ aufgeführten "105 g" den Lithiumgehalt angeben. Dann sind wir aber auch geringfügig über den erlaubten 2 g.
@Nico
Ursprünglich geschrieben von: Nico
Ich hatte vor 4-5 Jahren einen Hersteller vonn Defibrillatoren in der Batterieunterweisung sitzen der sich alles in ruhe angefhört hat und am Ende meinte, unsere Defis sind also laut ihrere Meinung volles Gefahrgut? und ich habe gesagt nicht laut meiner Meinung, laut gesetzlicher Vorgabe. Er meinte dann nur er habe sich das nun angehört, aber schickt das seit Jahren anders, immer auf der Straße, es ist nie was passiert, also wieso soll er das ändern und ist gegangen. Also kein Unwissen sondern volle Absicht.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Oder falls unglücklicherweise die undeklarierte Sendung durchgeht, oder auch nur ausreichende Anzündenergie freisetzt. Das wird dann teuer für den Absender. M.A.T.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Oder falls unglücklicherweise die undeklarierte Sendung durchgeht, oder auch nur ausreichende Anzündenergie freisetzt. Das wird dann teuer für den Absender. M.A.T.
Wenn bei einer Importkontrolle, z. B. am Hafen, mal wieder eine nicht ordnungsgemäß deklarierte Sendung aus dem großen "C" auffällt, wird, da dem Versender erstmal nicht beizukommen ist, für die gesamte Korrektur gerne der "glückliche" Empfänger herangezogen. He was not so happy.
gestern habe ich mal sicherheitshalber einen Defi auseinandergenommen und mir die Batterie angeguckt.
Die zuvor genannte passt garnicht in die Defis rein.
Jedenfalls sind dort vierzellige LiSO² Batterien mit 9,2g Li enthalten. (Powerheart AED G3 - IntelliSense BATTERY)
Auf den Batterien findet sich keine Angabe über die Batterie selbst, außer (LiSO²)
Heute habe ich mir dafür ebenfalls MSDS+UN38.3 angefordert.
Im Prüfdokument steht der Lithiumgehalt diesmal drin und unter 14.1 auch, dass entsprechend dem Lithiumgehalt anders befördert werden muss (auch im MSDS).
Ändert zwar nichts an dem bisher besprochenen, aber dachte das wäre vielleicht noch interessant.
Aber auch das MSDS ist zumindest für den Versand/ Gefahrgutanteil nutzlos - ok für komplett Ahnungslose weiß man, dass Batterien und Gefahrgut ein Thema sind. Aber für das konkrete Handeln darf man sich nie auf das MSDS verlassen, sondern muss die Prüfzusammenfassung haben, UN-Nummer herausfinden (was einfach ist, es gibt ja nur 4), Größe herausfinden ("klein" oder eben nicht mehr klein) und dann in das entsprechende aktuelle Regelwerk schauen.
Ein MSDS/ SDB/ wie auch immer man den Wisch nennt hat bei Lithiumbatterien nur 1 Zweck: Leute v.a. in Asien oder ggf. Nordamerika happy zu machen, weil die irgendwann mal gelernt haben: bei Dangerous Goods brauchen wir immer ein MSDS. Inhalt: egal. Sinnhaftigkeit: egal, Hauptsache es steht MSDS drauf (etwas überspitzt gesagt).
Ein MSDS/ SDB/ wie auch immer man den Wisch nennt hat bei Lithiumbatterien nur 1 Zweck: Leute v.a. in Asien oder ggf. Nordamerika happy zu machen, weil die irgendwann mal gelernt haben: bei Dangerous Goods brauchen wir immer ein MSDS. Inhalt: egal. Sinnhaftigkeit: egal, Hauptsache es steht MSDS drauf (etwas überspitzt gesagt).
Jep. Eine weitere Personengruppe welche gerne auf ein SDB besteht sind die Damen und Herren von der Sendungserfassung der Reedereien. Bis man diese davon überzeugt hat das es, trotz Zuordnung eine UN Nummer, keines oder nur veraltete gibt, kostet Nerven. ;-)
Versuche gerade das Prüfdokument noch anzuhängen, aber ist etwas zu groß
Ich hab kA wie man ein PDF verkleinert
*edit* jetzt hats geklappt
Nicht verzweifeln - aber bei diesem Dokument handelt es immer noch nicht um die Prüfzusammenfassung. Die Fa. Saft stellt die korrekten Dokumente bei direkten Nachfragen aber meist schnell zur Verfügung.
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 06.07.202309:36.
Bei SAFT bin ich jetzt fündig geworden. Da kann man ganz komfortabel die Batterie-Referenznummer eingeben und bekommt direkt das UN38.3-Dokument serviert.