Hallo zusammen,
Eigentlich dürften Nassbatterien, die die in SP238 genannten Prüfungen (Druck, Vibration) nicht bestanden haben (oder nicht geprüft wurden), gar nicht als UN2800 klassifiziert werden oder?
Meine Meinung dazu ist:
Die Klassifizierung dieser Batterie in die UN 2800 erfolgt doch auf Grund ihrer Bauweise bei der davon ausgegangen werden kann das diese als auslaufsicher gilt.
Trotzdem erstmal eingestuft in der Klasse 8. Mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Freigestellt befördert werden nach SV A67, SV 238, dürfen diese Batterien nur wenn die geforderten Tests erfüllt sind. Und diese sollten dann belegbar vorliegen.
In vielen Produkt- und Sicherheitsdatenblättern ist leider nur darauf hingewiesen -
sofern die Batterie den Prüfbestimmungen entspricht darf diese freigestellt befördert werden.. Das reicht eben nicht für eine Freistellung aus der Klasse 8 raus.
Es muss Herstellseitig zu mindestens ein Hinweis in einer Form wie z. B. -
diese Batterie entspricht..... aufgeführt sein. Idealerweise sogar mit einem Testnachweis.
Aber eine Umklassifizierung in UN 2794 halte ich für falsch.
Gruß Markus