Hallo, für die eindeutige Klärung empfehle ich dringend, sich mit der IHK in Verbindung zu setzen. Deren Mitarbeiter haben die umfangreiche Erfahrung mit fragwürdigen ADR-Bescheinigungen und auch die Kontakte ins Ausland. Eine vorübergehende Bescheinigung könnte m.E. wenn überhaupt ausschließlich innerhalb eines Staates gelten und für den Zeitraum zwischen bestandener Prüfung und Zugang der neuen Karte, keinesfalls aber zwischen Staaten. Darüberhinaus muß die ADR-Bescheinigung genau dem Muster entsprechen, das im ADR veröffentlicht ist. Siehe auch die entsprechende UNECE-Seite
hier. Von einem Online-"Zertifikat" habe ich noch nie etwas gehört, und im ADR und bei der UNECE steht dazu nichts, also nicht legal.
Besonders viel wissen dazu die Leute in Ulm/Neu-Ulm/Augsburg bei dem Kooperationszentrum in Neu-Ulm.
Viel Erfolg
M.A.T.
P.S.: Falls diese dänische Firma der Meinung ist, solches sollte korrekt sein, können die bestimmt die internationale Rechtsquelle dafür nennen. Ansonsten hat das die Qualität von "Hörensagen".