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Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: SafetyFirst] #3836 20.04.2006 08:02
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Gandalf Offline
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Hallo SafetyFirst,
natürlich ist eine Verquickung zulässig. Siehe den Beitrag von Thomas und den zitierten Wortlaut 2.2.8.1.9.
Das Problem ist hier die und-Verknüpfung, d.h. es muss beides zutreffen, nicht ätzend nach Gefahrstoffrecht und nicht ätzend auf Stahl oder Aluminium. Das scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein. Es stellt sich hier allenfalls noch die Frage, ob dein Korrosionstest bzw. das Ergebnis mit den Vorschriften konform geht. Aluminium kann auch durch Säuren passiviert werden, d.h. es bildet sich eine Schutzschicht und es findet kein weiterer Säureangriff statt. Die Vorgabe, wie der Säureangriff aussehen muss ist in 2.2.8.1.6 unter c beschrieben. Ist der Gemüsesaft bei euch tatsächlich daraufhin geprüft worden?
Gruß Gandalf

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: Gandalf] #3837 21.04.2006 08:26
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SafetyFirst Offline OP
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Es handelt sich - Gott sei Dank - nicht um meinen gemüsesaft, sondern um den eines Kollegen. Irgendjemand bei denen ist da wohl in der tat auf die glorreiche Idee gekommen, das Zeug mal testen zu lassen. Ich gehe mal davon aus, daß das ergebnis valide ist, habe aber keine Möglichkeit, den Test einzusehen. Für mich ist die Frage mehr von akademischem Interesse.

Bei unserem Kollegen herrscht derzeit noch die Spruchregelung, daß ein Lebensmittel dieser Art wohl kaum GefGut sein könne, und man hat den Test wohl im Hinterkopf, man behauptet aber *intuitiv*, es sei kein GefGut. Intuitiv stimme ich dem zu, allerdings suche ich da lieber nach einem soliden Unterbau für die Argumentation ;-)

Viele Grüße,

H.H.

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: SafetyFirst] #3838 21.04.2006 16:01
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Rupert Offline
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Hallo nochmal an alle,
dies mit den extremen pH-Werten macht mir weiter Kopfzerbrechen - nach meinen jetztigen Wissenstand müßten nun solche Produkte nach dem Vorsorgeprinzip mit "C Ätzend", und "R35 - Verursacht schwere Verätzungen" eingestuft werden - dies hat dann zurfolge dass diese Produkte in die Klasse 8 und in die VP II ! einzustufen sind.
Außer man macht einen teuren in-Vitro Test und dazu den Korrosionstest um dies zu bestätigen oder nicht.

Dies mit den Einstufungsgrenzen gilt auch nur bedingt, die konventienelle Einstufungsmethode ist mit Vorsicht anzuwenden.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: Rupert] #3839 22.04.2006 23:57
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67/548/EWG, Anh. VI, 3.2.5.:

Antwort auf
[...]
Ein Stoff oder eine Zubereitung ist ferner als ätzend zu betrachten, wenn dieses Ergebnis vorausgesagt werden kann, beispielsweise bei starken sauren Reaktionen mit einem pH ≤ 2 oder bei starken alkalischen Reaktionen mit einem pH ≥ 11,5. Erfolgt die Einstufung jedoch aufgrund extremer pH-Werte, ist auch eine saure/alkalische Reserve 1 zu berücksichtigen. Wird der Stoff oder die Zubereitung aufgrund der sauren/alkalischen Reserve für nicht ätzend gehalten, so ist diese Feststellung durch weitere Prüfungen zu bestätigen, wenn möglich durch eine validierte Invitro-Prüfung. Stoffe und Zubereitungen sollten nicht ausschließlich aufgrund der sauren/alkalischen Reserve von der Einstufung als ätzend befreit werden.
[...]
Beruht die Einstufung ausschließlich auf einem extremen pH-Wert, so ist R35 anzuwenden.



Jou, genau dieser Satz macht uns allen Kopfschmerzen. Leider war der Aufschrei der Industrie nicht laut genug, sodaß sich die Behördenvertreter durchsetzen konnten.

Welche Relevanz hat denn eine STOFF-Einstufung als C; R35 auf das Gefahrgut? Gilt denn diese dusselige Regel auch für Güter? Ich denke doch, nicht, oder?

Grüße,

H.H.

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: SafetyFirst] #3840 24.04.2006 10:20
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Rupert Offline
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Hallo H.H. !
Die "vernichtende" Verlinkung Gefahrgut-Gefahrstoff ist in 2.2.8.1.9 zu finden:
"Stoffe, Lösungen und Gemische, die nicht 67/548/EWG als ätzend eingestuft sind und nicht korrosiv auf Aluminium sind, können nicht der Klasse 8 zu geordnet werden"
Oder anders formuliert:
Ätzend nach Gefahrstoffrecht ist somit fast immer ätzend nach Gefahrgutrecht.
Auch die GHS-Richtlinien verfolgen diese Linie - das sogenannte Vorsorgeprinzip.
Vielleicht kannst du ja unter der in meinen Profil angegebene Adresse mit mir Kontakt aufnehmen.
Gruß
Rupert



Have a nice day!
Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: Gandalf] #3841 24.04.2006 14:48
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S. Kruse Offline
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Guten Tag an alle Nutzer dieses Forums,

die Diskussion über den Gemüsesaft hat mich nach Jahren des Mitlesens in diesem Forum endlich zur Anmeldung veranlasst. Es scheint, dass die Diskutierenden hier vergessen haben, dass es sich bei Gemüsesaft um ein Lebensmittel handelt.

Die Kalkulationsmethode ergibt erst bei Citronensäuregehalten >20% eine Einstufung als reizend. Auch bei unwahrscheinlichen 5% Citronensäure im Saft liegt der pH-Wert nur wenig unter 2. Damit führt die Titration der Säure/Base-Reserve ebenfalls nach unseren Erfahrungen nicht zu eine Klassifizierung als ätzend oder reizend. Bleibt noch der erforderliche invitro-Test, der in diesem Fall definitiv überflüssig ist, da der Saft getrunken wird und dabei wohl weder Mund noch Speiseröhre verätzt. Somit liegen Erfahrungen am Menschen vor!

Der Stoff/die Zubereitung ist trotz des relativ niedrigen pH-Wertes weder ätzend noch reizend nach Gefahrstoffrecht!

Bleibt noch das Transportrecht: Wenn die Lösung tatsächlich Aluminiumkorrosiv ist, dann geht an einer Einstufung in die Klasse 8, PG III wohl kein Weg vorbei.

Freundliche Grüße
Sonja Kruse

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: Rupert] #3842 25.04.2006 08:44
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SafetyFirst Offline OP
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Hallo Rupert,

der von Dir zitierte Passus schwebte mir schon vor Augen; allerdings enthält er für mich nur die Negativ-Aussage. Im Umkehrschluß auf die Positiv-Aussage zu kommen, halte ich nicht für zulässig.

Wie schon gesagt, führe ich die Diskussion aus akademischem Interesse und versuche möglichst viel voen Euch praxiserfahrenen Kollegen zu lernen. Ich finde es denn doch beruhigend, daß wir intuitiv auf einer Linie liegen ;-)

Der Hinweis auf das GHS ist recht interessant. Was ich hierbei noch nicht so ganz durchblickt habe, ist der Building-Block-Ansatz: In der "Legislative" kann man sich mehr oder weniger aussuchen, welchen Empfehlungen man folgen wird und welchen nicht. Werden denn nun wirklich die grundsätzlichen Gefahrenmerkmale im ADR auf GHS-Kriterien umgestellt werden? Schlägt sich dies dann auch im See- und Lufttransport nieder?

Sonja,

es stand nie in Frage, daß der Gemüsesaft nicht der Stoffrichtlinie untersteht, und selbst wenn, dann nicht kennzeichnungspflichtig ist. Gerade deshalb suche ich ja nach einem Schlupfloch im GefahrGUT-recht. ;-)

Viele Grüße,

SF

P.S.: das kommt davon, wenn man unter verschiedenen Nicks in verschiedenen Foren rumspukt: Hier muß ich ja mit SF unterschreiben, nicht mit HH ;-)
Sorry!

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: SafetyFirst] #3843 25.04.2006 14:24
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Winklhofer Offline
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine interessante Diskussion zu diesem Lebensmittel. Mütter mit kleinen Kindern wären begeistert, wenn sie diese Abhandlungen zu ätzenden Stoffen lesen würden.
Die Lösung für Ihren Gemüsesaft würde ich in 2.2.8.1.6 zweiter Absatz ADR ableiten.
Dort heisst es: "Bei Stoffen, von denen angenommen wird, ..., ist noch die Korrosionswirkung ...".
Bei unserem Gemüsesaft wird nichts "angenommen". Es ist durch tägliche Verwendung "erwiesen", dass er keine Zerstörung der menschlichen Haut hervorruft. Somit ist der Korrosionstest nicht erforderlich.

Grüße aus Ulm

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: Winklhofer] #3844 25.04.2006 16:15
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Neneneneeee, so einfach können wir uns die Arbeit nicht machen!

Zwar kann ein Gut aufgrund der Wirkung auf organisches Gewebe nicht ätzend sein; dennoch mag es aber einen Behälter anfressen. Diese gefahr gilt es auszuschliessen. Dies geht auch aus 2.2.8.1.9 hervor.

Ganz ehrlich: Bisher ist mir die Argumentation über die mangelnde Gemeingefährlichkeit bei der Begriffsdefinition und dann über den Gültigkeitsbereich noch immer am sympathischsten.

Viele Grüße,

SF

Re: Gemüsesaft Gefahrgut? [Re: SafetyFirst] #3845 25.04.2006 16:16
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Mavo Offline
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und wie schauts mit der Phosphorsäure in einer Cola aus ?? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

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