LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
#39499
25.08.2025 08:20
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Kiwi
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Hallo zusammen, wir prüfen momentan, ob wir beim Transport auf LKW mit Elektoantriab umsteigen. Es wird vor allem Klasse 3 in IBC transportiert. GIbt es hierzu bestimmt Vorgaben oder ist es eventuell gar nicht erlaubt? Ich habe nur Einschränkungen bei Transporten im Tankwagen gesehen aber nicht bei Stückgut. Wie seht ihr das?
Viele Grüße Kiwi
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Kiwi]
#39500
25.08.2025 08:44
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M.A.T.
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Hallo, soweit mir bekannt ist gilt nur für EX-Fahrzeuge ein Ausschluß, ansonsten 9.2 iVm 3.2 wie üblich. Wo stehen denn diese Einschränkungen für Tanktransporte, evtl. meinen Sie Spalte 14? Gruß M.A.T.
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Kiwi]
#39501
25.08.2025 12:02
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Claudi
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Hallo zusammen, wir prüfen momentan, ob wir beim Transport auf LKW mit Elektoantriab umsteigen. Es wird vor allem Klasse 3 in IBC transportiert. GIbt es hierzu bestimmt Vorgaben oder ist es eventuell gar nicht erlaubt? Ich habe nur Einschränkungen bei Transporten im Tankwagen gesehen aber nicht bei Stückgut. Wie seht ihr das?
Viele Grüße Kiwi Wie MAT schon schrieb: es gibt für Stückgut außer GG, welches EX-Fahrzeuge erfordert, keine Einschränkungen zum Antrieb. E-Antrieb ist absolut zulässig und möglich.
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Claudi]
#39502
25.08.2025 13:24
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Hallo, Danke für eure Antworten. Ja, ich meinte die Angaben in Spalte 14. Heißt das auch, dass wir beim Kauf eines LKW für Stückgut Transport, keine Vorgaben aus dem ADR zu beachten haben (hier UN3065)? Kapitel 9 bezieht sich doch alles auf Tanks oder Vorgaben für explosive Güter, richtig? Oder habe ich etwas übersehen?
VG Kiwi
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Kiwi]
#39503
25.08.2025 13:29
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Hallo, Heißt das auch, dass wir beim Kauf eines LKW für Stückgut Transport, keine Vorgaben aus dem ADR zu beachten haben (hier UN3065)? Kapitel 9 bezieht sich doch alles auf Tanks oder Vorgaben für explosive Güter, richtig? Oder habe ich etwas übersehen?
Hallo, und Nein. Das heißt es nicht. Sie haben zwei Alternativen. 1. Für Ihr Produkt ist ein bestimmter Fahrzeugtyp vorgeschrieben - dann müssen Sie die Vorgaben aus Teil 9 für diesen Typ sowie allfällige Bestimmungen von Sondervorschriften einhalten. 2. Für Ihr Produkt ist keiner der vier Typen vorgeschrieben - dann müssen sie 9.2.1.1 Satz 2 und ggf. Bestimmungen aus Sondervorschriften einhalten. Gruß M.A.T.
Nachtrag: Bitte beachten, daß diese UNNR unterschiedliche VG umfaßt und die Anforderungen sich durchaus unterscheiden. Außerdem gibt es SV nur für VG III.
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Kiwi]
#39507
25.08.2025 13:52
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Claudi
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Hallo, Danke für eure Antworten. Ja, ich meinte die Angaben in Spalte 14. Heißt das auch, dass wir beim Kauf eines LKW für Stückgut Transport, keine Vorgaben aus dem ADR zu beachten haben (hier UN3065)? Kapitel 9 bezieht sich doch alles auf Tanks oder Vorgaben für explosive Güter, richtig? Oder habe ich etwas übersehen?
VG Kiwi 9.2.1.1 Satz 2: Bremse und Geschwindigkeitsbegrenzer. Aus SVen für UN-Nummern ergibt sich für andere als Klasse 1-Güter oder Produkte in Tanks&Co. keine Einschränkung für die Antriebsart.
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Re: LKW für Stückguttransport mit Elektromotor
[Re: Claudi]
#39508
25.08.2025 13:55
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M.A.T.
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Aus SVen für UN-Nummern ergibt sich für andere als Klasse 1-Güter oder Produkte in Tanks&Co. keine Einschränkung für die Antriebsart.
Ich möchte bewußtmachen, daß nicht fälschlicherweise die Anforderungen an die Fahrzeuge während der Beförderung (nicht nur die Antriebsart) übersehen werden. Die letzte Frage zielte auf Anforderungen aus dem gesamten ADR ("keine Vorgaben aus dem ADR") , nicht nur auf die Antriebsart. Bei der Fahrzeugauswahl muß also darauf geachtet werden, daß solche Anforderungen erfüllt werden können. So ähnlich, wie Leihfahrzeuge ohne Lasi-Punkte nicht geeignet sind. M.A.T.
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