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Kältemaschine UN 2857 #39982 21.11.2025 11:56
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo zusammen,

es steht im nächsten Jahr ein Seefracht-Versand mit einer Kältemaschine UN 2857 an, die 17 KG verflüssigtes, nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (UN 1078) als Kältemittel enthält.

Meine Frage: Wie muss der Eintrag in der IMO lauten?

UN 2857 REFRIGERATING MACHINES containing non-flammable, non-toxic gases

Oder muss die UN 1078 ebenfalls mit aufgeführt werden?

Danke schon mal in die Runde und
Grüße
Ralf

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: ralfgrahneis19] #39984 21.11.2025 12:04
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Claudi Offline
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Hi,

UN 2857 REFRIGERATING MACHINES (der kleingedruckte Text ist optional), 2.2

Nein, die UN1078 ist nicht relevant.

Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: Claudi] #39987 21.11.2025 12:12
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M.A.T. Offline
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Wie wahr! Vielleicht wird von Reederei noch auf 5.4.3.4.1 verwiesen und das als verpflichtend interpretiert.
M.A.T.

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: Claudi] #39988 21.11.2025 12:16
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo Claudi, M.A.T,

ja, genau das war meine Befürchtung, dass "die" das nicht verstehen.

Mal sehen, was im nächsten Jahr dabei raus kommt. Ich gebe auf jeden Fall
ein Feedback in die Runde.

Bis dahin gute Zeit und Gruß
Ralf

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: M.A.T.] #39990 21.11.2025 12:34
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Wie wahr! Vielleicht wird von Reederei noch auf 5.4.3.4.1 verwiesen und das als vrpflichtend interpretiert.
M.A.T.


Dafür hat man doch an Bord üblicherweise den EmS-Leitfaden und die EmS-Codes in der IMO-Erklärung.

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: Claudi] #39991 21.11.2025 12:40
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@Claudi: Hat man an Bord, ja, aber mir ging es darum, daß die Kann-Bestimmung im Code bei der Buchung als Muß interpretiert wird.
M.A.T.

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: M.A.T.] #39997 24.11.2025 10:33
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DJSMP Offline
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Ein gut geschulter Versender schreibt die EmS-Codes immer in die IMO-Erklärung... :-)

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: DJSMP] #39998 24.11.2025 13:36
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ein gut geschulter Versender schreibt die EmS-Codes immer in die IMO-Erklärung... :-)

... und ginge damit vorbildlich über das Minimum hinaus. Leider ist in 5.4.5.1 dazu kein Feld ausdrücklich vorgesehen (nur im üblichen schraffierten Formular), und 5.4.3.4.1 betrifft systematisch nur die Schiffe, nicht die Versender.
Daß bei den heutigen sehr geringen Besatzungsstärken mit oft sehr heterogener Zusammensetzung die vom EmS-Leitfaden geforderte bordseitige Ausbildung und Training m.E. selten effektiv möglich ist erschwert im Brandfall die Reaktion sehr. Die "gut trainierte Besatzung" ist nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme. Dazu kann man in den Hafenstaat-Berichten (PSC) vieles finden. Dazu kommt, daß auf Großcontainerschiffen eine Brandbekämpfung vor allem in oberen Lagen praktisch unmöglich ist.
Vor diesem Hintergrund kann man gut verstehen, daß manche Reedereien sehr kritisch nachfragen, wenn Gefahrgut angedient wird.
Gruß
M.A.T.


Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: Claudi] #40051 04.12.2025 10:44
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BGG_17 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.


Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: BGG_17] #40375 03.02.2026 12:16
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo zusammen,

also, meine IMO ist jetzt durch, gem. der Reederei musste sie letztendlich so aussehen.

Grüße vom Bodensee und einen schönen Tag noch in die Runde.

Ralf


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Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 03.02.2026 16:49.
Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: ralfgrahneis19] #40379 03.02.2026 14:28
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Claudi Offline
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Für eine Kältemaschine?
Die IMO ist definitiv falsch und die Reederei liegt falsch. Aber bitte, wenn sie es so mitnehmen...
Warum falsch: weil garantiert die Verpackungsanweisung P200 nicht eingehalten ist. Eine "plywood shed" als Verpackung für ein Gas kann ja auch nicht hinhauen (das müsste ein gas cylinder sein, der gern einem plywood shed als Umverpackung drin sein kann).

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: Claudi] #40384 03.02.2026 14:59
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Hi Claudi,

ja, man sollt´s kaum meinen :-)

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: ralfgrahneis19] #40386 03.02.2026 16:25
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DJSMP Offline
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Vielen Dank für den Input. Aber magst du nicht lieber nur die Mittelteil posten oder zumindest Ross und Reiter schwärzen? :-)

Re: Kältemaschine UN 2857 [Re: DJSMP] #40388 03.02.2026 16:36
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....danke für den Hinweis :-)

Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: Claudi] #40773 24.04.2026 10:30
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sonnenblume85 Offline
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Hallo zusammen,

wir möchten eine Wärmepumpe per IMDG Code versenden. Technisch ist eine Wärmepumpe das gleiche wie eine Kältemaschine ( UN 3358, weil entzündbares Gas enthalten ist). Dies ist auch im ADR/RID/ADN klargestellt ( Bemerkung in SV 291). Diese Bemerkung gibt es im IMDG Code nicht. Aber technisch ist es gleich anzusehen und die präziseste Klassifizierung wäre es, in meinen Augen auch.

Alternativ müsste ich es sonst als "Gegenstände, die entzündbares Gas enthalten" UN 3537 klassifizieren. Das würde alles schwieriger machen (keine Freistellung- also Kennzeichnung, IMO Erklärung....), da wir die Pumpen, weil unter 12 kg Gas enthalten sind, im ADR/RID und ADN freistellen können.

Wie seht ihr das? Kann man eine Wärmepumpe im IMGD Code auch als Kältemaschine versenden?

Vielen lieben Dank und sonnige Grüße

Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: sonnenblume85] #40774 24.04.2026 10:53
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Hallo Sonnenblume85,
technisch ja, aber formell nach derzeitigem Stand geht es wohl nur mit Zustimmung der Reederei, evtl. können Sie von der WSP HH (Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65471 oder -65472) Hilfe bekommen.
Für die nächste Revision ist das Problem durch die Änderung der SP 119 erledigt, möglicherweise hilft das als Argument. Ansonsten: 2.0.0.2/2.0.6.1. Gegenstände IMDG-Code.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: sonnenblume85] #40775 24.04.2026 11:00
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Hallo Sonnenblume85,

da meine Kältemaschine nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthielt, und auch explizit im ADR / IMDG genannt ist, konnte ich diese mit UN2857 versenden, dass die Reederei dann damals das Gas (UN1078) in der IMO genannt haben wollte, steht auf einem anderen Blatt. Diese Kältemaschine war aus der SV291 raus, da 17 kg Gas enthalten waren.

Da Wärmepumpen nicht explizit namentlich im ADR / IMDG genannt sind, bleibt dir nur übrig, diese als UN 3537 anzumelden.

LG vom Bodensee,
Ralf

Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: ralfgrahneis19] #40776 24.04.2026 11:09
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Leider muss ich dir widersprechen, laut ADR/RID und ADN sind die Wärmepumpen klar als Kältemaschine anzusehen (SV 291). Daher geht es bei meiner Frage darum, ob man dies in IMDG Code auch so sehen kann.

M:A:T : Danke für deine Einschätzung. Ich habe noch keine Vorlage der Änderungen des IMDG Codes 2027 gefunden. Gibt es die Änderung, dass die Wärmepumpe offiziell aufgenommen werden, auch irgendwo schriftlich?

Vielen Dank für eure schnellen Gedanken und Hilfe :-)

Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: sonnenblume85] #40777 24.04.2026 11:11
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Hallo, anbei die engl. Version
Gruß
M.A.T.

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Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe [Re: sonnenblume85] #40778 24.04.2026 11:28
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....sorry, da hast du recht, die Bemerkung unter SV291 hatte ich glatt übersehen...

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