es steht im nächsten Jahr ein Seefracht-Versand mit einer Kältemaschine UN 2857 an, die 17 KG verflüssigtes, nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (UN 1078) als Kältemittel enthält.
Meine Frage: Wie muss der Eintrag in der IMO lauten?
UN 2857 REFRIGERATING MACHINES containing non-flammable, non-toxic gases
Oder muss die UN 1078 ebenfalls mit aufgeführt werden?
UN 2857 REFRIGERATING MACHINES (der kleingedruckte Text ist optional), 2.2
Nein, die UN1078 ist nicht relevant.
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Ein gut geschulter Versender schreibt die EmS-Codes immer in die IMO-Erklärung... :-)
... und ginge damit vorbildlich über das Minimum hinaus. Leider ist in 5.4.5.1 dazu kein Feld ausdrücklich vorgesehen (nur im üblichen schraffierten Formular), und 5.4.3.4.1 betrifft systematisch nur die Schiffe, nicht die Versender. Daß bei den heutigen sehr geringen Besatzungsstärken mit oft sehr heterogener Zusammensetzung die vom EmS-Leitfaden geforderte bordseitige Ausbildung und Training m.E. selten effektiv möglich ist erschwert im Brandfall die Reaktion sehr. Die "gut trainierte Besatzung" ist nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme. Dazu kann man in den Hafenstaat-Berichten (PSC) vieles finden. Dazu kommt, daß auf Großcontainerschiffen eine Brandbekämpfung vor allem in oberen Lagen praktisch unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund kann man gut verstehen, daß manche Reedereien sehr kritisch nachfragen, wenn Gefahrgut angedient wird. Gruß M.A.T.
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.
Für eine Kältemaschine? Die IMO ist definitiv falsch und die Reederei liegt falsch. Aber bitte, wenn sie es so mitnehmen... Warum falsch: weil garantiert die Verpackungsanweisung P200 nicht eingehalten ist. Eine "plywood shed" als Verpackung für ein Gas kann ja auch nicht hinhauen (das müsste ein gas cylinder sein, der gern einem plywood shed als Umverpackung drin sein kann).
wir möchten eine Wärmepumpe per IMDG Code versenden. Technisch ist eine Wärmepumpe das gleiche wie eine Kältemaschine ( UN 3358, weil entzündbares Gas enthalten ist). Dies ist auch im ADR/RID/ADN klargestellt ( Bemerkung in SV 291). Diese Bemerkung gibt es im IMDG Code nicht. Aber technisch ist es gleich anzusehen und die präziseste Klassifizierung wäre es, in meinen Augen auch.
Alternativ müsste ich es sonst als "Gegenstände, die entzündbares Gas enthalten" UN 3537 klassifizieren. Das würde alles schwieriger machen (keine Freistellung- also Kennzeichnung, IMO Erklärung....), da wir die Pumpen, weil unter 12 kg Gas enthalten sind, im ADR/RID und ADN freistellen können.
Wie seht ihr das? Kann man eine Wärmepumpe im IMGD Code auch als Kältemaschine versenden?
Hallo Sonnenblume85, technisch ja, aber formell nach derzeitigem Stand geht es wohl nur mit Zustimmung der Reederei, evtl. können Sie von der WSP HH (Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65471 oder -65472) Hilfe bekommen. Für die nächste Revision ist das Problem durch die Änderung der SP 119 erledigt, möglicherweise hilft das als Argument. Ansonsten: 2.0.0.2/2.0.6.1. Gegenstände IMDG-Code. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
da meine Kältemaschine nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthielt, und auch explizit im ADR / IMDG genannt ist, konnte ich diese mit UN2857 versenden, dass die Reederei dann damals das Gas (UN1078) in der IMO genannt haben wollte, steht auf einem anderen Blatt. Diese Kältemaschine war aus der SV291 raus, da 17 kg Gas enthalten waren.
Da Wärmepumpen nicht explizit namentlich im ADR / IMDG genannt sind, bleibt dir nur übrig, diese als UN 3537 anzumelden.
Leider muss ich dir widersprechen, laut ADR/RID und ADN sind die Wärmepumpen klar als Kältemaschine anzusehen (SV 291). Daher geht es bei meiner Frage darum, ob man dies in IMDG Code auch so sehen kann.
M:A:T : Danke für deine Einschätzung. Ich habe noch keine Vorlage der Änderungen des IMDG Codes 2027 gefunden. Gibt es die Änderung, dass die Wärmepumpe offiziell aufgenommen werden, auch irgendwo schriftlich?
Vielen Dank für eure schnellen Gedanken und Hilfe :-)