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Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket #40030 02.12.2025 09:23
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Hallo,

folgende Frage hat sich ergeben und da ich keine klare Vorgaben gefunden habe, stelle ich hier die Frage ein.

Folgendes Szenario:
- Wir haben ein Paket mit Inhalt einer Batterie jeweils < 20/100 und > 20/100Wh.

Muss nun auf das Paket das Label "Batterie" (also gem. SV 188) und der Gefahrzettel 9A, oder genügt nur der Gefahrzettel (da die größere Gefahr)?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Mark

Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket [Re: M_a_r_k] #40041 03.12.2025 11:34
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Hallo Mark,

ohne die Details zu kennen: Das Kennzeichen für Batterien und der Gefahrzettel 9A besagen ja verschiedene Dinge und nicht nur die Kapazität der enthaltenen Batterien/Zellen.

Wenn die SV 188 angewandt werden soll, dann brauche ich auch das Batteriekennzeichen.

Wenn Lithium-Batterien enthalten sind, die die SV 188 nicht anwenden können oder wollen, dann brauche ich 9A und den ganzen Rest der Vorschriften.

Insofern kann man aus meiner Sicht durchaus beides in einem Versandstück vereinigen und bräuchte dann auch sowohl das Kennzeichen als auch den Gefahrzettel. Man könnte sich aber auch überlegen, auf die Anwendung der SV 188 zu verzichten und alle Batterien als "reguläres Gefahrgut" befördern, dann bräuchte man natürlich nur 9A.

LG Phil

Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket [Re: Phi_l] #40050 04.12.2025 09:07
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Hallo Phil,

erstmal vielen Dank für deine zeitnahe Antwort.

Und ja, die verschiedene Dinge kennen wir, ich habe mich da zu missverständlich ausgedrückt.
Schlussendlich haben wir im Paket Batterien SV 188 mit Batteriekennzeichen und Batterien (nicht im Anwendungsbereich der SV 188), also mit Gefahrzettel 9A.

Aber ich nehme deine Antwort zur folgenden Vorgehensweise:
- Keine Anwendung der SV 188, sondern nur "reguläres Gefahrgut"

Dies mit dem Hintergrund, dass bei z.B. Löschung eines Brandes wichtiger ist, das gefährlichere Gut zu kennen. Eine SV 188 Batterie sollte dann ein minderes Problem
darstellen.

Viele Grüße
Mark


.

Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket [Re: M_a_r_k] #40053 04.12.2025 10:22
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Hallo Mark,

wie gesagt, der Gefahrzettel ersetzt nicht das Batteriekennzeichen aber auf der anderen Seite bringt einem die SV 188 nicht viele Vorteile, wenn man sowieso ein reguläres Versandstück für die Batterien benötigt, die die SV 188 nicht in Anspruch nehmen können. Insofern wäre mein pragmatischer Ansatz, wenn ich sowieso einen Teil der Batterien regulär befördern muss, alle Batterien regulär zu befördern und, wie von Dir geschrieben auf die SV 188 zu verzichten.

Sofern die Batterien nicht in Ausrüstung oder mit Ausrüstung verpackt sind, wäre mein Versandstück nach SV 188 ja auf 30 kg begrenzt und es müsste de facto mindestens eine Zulassung mit Y-codierung haben. Der aus meiner Sicht einzige Vorteil in der Praxis wäre dann, dass diese Batterien (nach SV 188) nichtmehr in die Berechnung der 1000-Punkte einfließen würden. Aber sowas im Fall einer Kontrolle dann auseinanderzudividieren wäre mir den Aufwand nicht wert, wenn ich sowieso ordnungsgemäße Versandstücke für den regulären Transport für die übrigen Batterien brauche.

Sollte ich aber besonderen Wert darauf legen, so viele Batterien wie möglich nach SV 188 zu versenden um mehr "Punkte" übrig zu haben, dann würde ich persönlich getrennte Versandstücke bilden wollen und diese dann in Umverpackungen bündeln. Dann ließe sich das auch "sauber" im Beförderungspapier festhalten.

Wie gesagt, mit der Gefahrenkommunikation hat das alles eigentlich nichts zu tun, es geht eher um Formalitäten und aus meiner Sicht noch den Möglichkeiten der "1000-Punkte-Regelung".

LG Phil

Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket [Re: Phi_l] #40056 04.12.2025 11:23
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Hallo Phil,

danke dir für deine weiteren Ausführungen.

Und deinen Punkt bzgl. der 1000 Pkte. Regel ist es nochmals wert, über den Prozess zu schauen. Klar, wenn ich alle Batterien als reguläres Gefahrgut erfasse/versende, dann mindere ich meine Punkte, sprich
die Versandmenge / Beförderungseinheit.

Mein Ansatz war eher dahingehend, dass ich zwar SV 188 Batterien und reguläre GG Batterien in ein Paket packe, aber in diesem Fall "nur" das Paket mit dem Gefahrzettel 9A auszeichne.
Könnte das klappen? Innerhalb der 1000 Pkte. Berechnung kommen dann nur die GG Batterien zur Berechnung (sollte seitens IT möglich sein).

Einem Kontrollorgan könnte dies ja egal sein, da aus meiner Sicht die größte Gefahr mit einem 9A Label erkennbar ist.


Viele Grüße
Mark


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