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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: Claudi]
#39480
18.08.2025 13:42
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M.A.T.
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...- das Thema hatten irgendjemand anders und ich unabhängig voneinander Jörg Holzhäuser für den BLFA als Thema mitgegeben. Hallo, das hat dann Früchte getragen. Prima. Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: M.A.T.]
#39486
19.08.2025 12:56
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Claudi
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...- das Thema hatten irgendjemand anders und ich unabhängig voneinander Jörg Holzhäuser für den BLFA als Thema mitgegeben. Hallo, das hat dann Früchte getragen. Prima. Gruß M.A.T. Ja, aber... Wenn ein TKW als Ganzzug im Wechselbetrieb mal mit normalem Heizöl und HVO befüllt gefahren wird, muss bei Heizöl 3 und Fisch&Baum als Großzettel geklebt werden, bei HVO muss der Fisch&Baum ab. kA ob sowas vorkommt, aber dann würde man mindestens für den Fisch&Baum besser irgendeine andere Lösung nutzen statt Aufkleber (z. B. Einstecktasche oder Einsteckrahmen am Fahrzeug (geht wahrscheinlich nicht am Tank).
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: Claudi]
#39487
19.08.2025 13:04
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M.A.T.
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Sehe in meiner Umgebung sowohl Klebezettel als auch Einsteckhalterungen. Allerdings noch nicht mit diesem Brennstoff. M.A.T.
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: Claudi]
#39488
19.08.2025 18:12
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Gerald
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Hallo Claudi, (z. B. Einstecktasche oder Einsteckrahmen am Fahrzeug (geht wahrscheinlich nicht am Tank). Klar geht das an Tankfahrzeugen, siehe mein Beitrag in dem angehangnem PDF-Dokument auf Seite 2. Bei meinen Besuchen auf der PetroTrans in Kassel, später dann bei GGS – Fachmesse Gefahrgut // Gefahrstoff in Leipzig, habe ich immer wieder festgestellt, das gerade im Tankbereich auf verschiedene Wechseschilder die entsprechenden Speditionen eine Vorreiterrolle einnehmen. Dies trifft auch auf die orangfarbene Tafel nach Absatz 5.3.2.2.3 mit reflektierender Folie zu. Leider wird es wohl in diesem Format (Beförderung in Tankfahrzeuge) keine Messe mehr geben. Ist sehr Schade, zumal die Messe in Kassel immer sehr informativ war.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: Gerald]
#39490
20.08.2025 12:33
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Claudi
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Deswegen Einsteckrahmen am Fahrzeug, nicht, wie oft die Aufkleber, direkt auf dem runden Tankkörper. Da is immer schlecht, was dran zu schweißen ;-)
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: Claudi]
#40420
09.02.2026 17:52
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Hallo zusammen,
hat sich denn inzwischen bezüglich der Kennzeichnung HVO100 etwas geändert ?
In Kürze wird es viele Verladungen als " Tankstellen-Kombi " geben, d.h. meist Sattelzüge laden SuperE5, E10, evtl, Super Plus, Dieselkraftstoff und in naher Zukunft dann auch bei uns HVO 100 in eine nach ADR kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheit zur Versorgung der Tankstellen.
Diese Beförderungseinheiten sind vorne und hinten mit Warntafeln 33/1203 , seitlich und hinten jeweils 1x mit rotem Großzettel Klasse 3 mit Flamme und Großzettel UMWELTGEFÄHRDEND ausgerüstet.
Wenn jetzt ein Kammer mit HVO 100 beladen wird muss diese Kammer von der Kennzeichung UMWELGEFÄHRDEND ausgenommen werden. Fast alle in Frage kommenden Beförderungseinheiten sind aber dafür technisch nicht ausgerüstet.
Freundliche Grüße Peter
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: allradkermit]
#40421
09.02.2026 19:19
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Gerald
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Hallo Peter, hat sich denn inzwischen bezüglich der Kennzeichnung HVO100 etwas geändert ? Da hat sich noch nichts geändert, das neue ADR kommt erst 2027, ist also noch etwas Zeit. Siehe mal in meinem Beitrag vom 24.01.2025, da findest Du die Kennzeichnung nach ADR 2025, man muss also schon auf den Inhalt der Tankkammern achten, UN 1203 ist nicht der gefährlichste Stoff, wenn in einer bzw. mehreren Kammern UN 3475 ist, da muss schon in der Kemmlerzahl oben die richtige UN-Nummer stehen, die Gefahrnummer ist ja gleich.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kennzeichnung HVO100
[Re: allradkermit]
#40422
09.02.2026 20:05
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M.A.T.
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Hallo, und nein, es gab weder im ADR noch in der GGVSEB / RSEB eine Änderung. Das Problem ist mir aber auch nicht ganz klar, denn wenn das Mehrkammerfahrzeug keine Ausrüstung für die entsprechende (Nicht)Kennzeichnung hat muß eben nachgerüstet werden. Möglichkeiten dazu hatte Gerald in dem früheren Beitrag (Messe) m.W. verlinkt. Unabhängig davon würde ich, solange aufgrund der nicht einheitlichen Gemischzusammensetzung (siehe das UBA-Papier vom Nov. 24, Stichwort "Gruppeneinstufung") und der Empfehlung mit WGK 1 nicht unbedingt davon ausgehen, daß keine Umweltgefährdung vorliegt. Vor allem wenn man sich die Situation vorstellt bei einem Unfall, wo keineswegs sofort und eindeutig erkennbar ist, daß nur die eine oder die andere Kammer beschädigt ist. Jeder Einsatzleiter wird hier von der höchstmöglichen Gefahr (irgendwo ein Baumfisch sichtbar) ausgehen (hat mir ein Wehrleiter auf Nachfrage bestätigt) und damit kein evtl. HVO100 in die Kanalisation oder den Graben spülen. Wenn ich den Schutzgedanken des Gefahrgutrechts fernab von Spitzfindigkeiten ernst nehme kann ich zu keiner anderen Einschätzung gelangen. Interessant übrigens auch hier von 2025. Gruß M.A.T.
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