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Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese #40720 08.04.2026 13:41
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11010100112 Offline OP
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Hallo in die Runde,

bei uns ist eine Thematik rund um eine Gesetzesänderung beim Sicherheitsüberprüfungsgesetz aufgekommen. Wir befördern immer mal wieder Güter, welche gemäß ADR 1.10.3 eine Eintragung in einen Sicherungsplan erfordern. Nun haben wir gelesen, dass für diese nun künftig neue rechtliche Vorgaben gelten, genauer durch rechtliche Änderungen am Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG):

Unternehmen, die zur Erstellung von Sicherungsplänen verpflichtet sind, haben dies der Gesetzesnovelle nach in der Zukunft beim BMWE anzuzeigen. Dabei muss auch gemeldet werden, wer diese Pläne je erstellt. Diese Personen müssen dem BMWE bekannt sein (und nur die dürfen zukünftig Sicherungsplane erstellen). Damit ist schlicht gemeint, dass diese Personen einer vorherigen Sicherheitsüberprüfung unterworfen waren (analog zum bekannten Vorgehen in den sensiblen Bereichen der Luftfracht). Die Anforderungen dieser Überprüfung werden zudem erheblich ausgeweitet werden.

Allerdings gilt dies nur für Unternehmen, welche als lebens-/verteidigungswichtige Einrichtung gelten. Eine Auskunft hierzu beim Bundeswirtschaftsministerium hat bislang keine Antwort geliefert. Daher möchte ich hier fragen: Ab wann gilt diese Regelung auch für uns? Wir sind Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen. Gibt es zudem Firmen, die hier sicher betroffen sind und mitteilen können, wie sie diese Änderung implementiert haben?

Hier auch nochmal zum Nachlesen auf Gefahrgut.de:
https://www.gefahrgut.de/themen/intermodal-gefahrgutbeauftragte/sueg-soll-geaendert-werden

VIelen Dank für die Auskunft!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40722 08.04.2026 14:20
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Sofern es sich hier um Transporte handelt, die nicht komnplett unter 1.1.3.6 ADR fallen und ergo ein Sicherungsplan vorgeschrieben ist, seid ihr dabei.

Die Definition der lebens-/verteidigungswichtigen Anlagen steht in der SÜFV und dort steht, jeder der einen Sicherungsplan nach 1.10.3 ADR erstellen muss, gilt definitionsgemäß als eine entsprechende lebenswichtige Einrichtung.
https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html

LG Phil

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Phi_l] #40724 08.04.2026 14:26
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Ja, mit Phi_L, und außerdem ist die Verpflichtung an sich nicht neu.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40725 08.04.2026 15:22
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40732 09.04.2026 13:55
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Alles klar, das habe ich mich gerade mal durchgelesen. Meine Zusammenfassung:

Großer Mehraufwand und keine klare Ansage, ob/wie es kontrolliert wird und bei Verstoß unklar, ob überhaupt eine Sanktionierung eintritt.

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.

Eine Antwort wird da so schnell wohl nicht kommen, denn ganz am Anfang der Thematik in 2025 habe ich bereits dort gefragt, ob wir als Unternehmen insgesamt betroffen sind und ich warte bis heute auf eine Antwort.

VG!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40733 09.04.2026 14:26
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Hallo, nach einem Artikel von Volkmer und Jäger ist das BMWE mit seiner entsprechenden Hotline unter 0228-99 61 53 322 Mo-Fr von 0900 bis 1130 und von 1330 bis 1500 zu erreichen.
Neben dem Aufwand sehe ich vor allem die verstreichende Dauer von 1/2 Jahr oder mehr als kontraproduktiv und extrem hinderlich für die darbend Industrie an. Ergebnisorientiert hab ich noch keine Analyse gesehen, die einen Sicherungsgewinn nachweist durch das ganze. Bin auch gespannt, wie das angesichts der Speditionsfirmen aus anderen Ländern, die hier agieren, aussehen soll. Vor allem, falls die nach wenigen Wochen schon wieder umfirmieren.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40734 09.04.2026 14:54
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Mehraufwand? Ja
Wird es Kontrolliert? Wer weiß...
Sanktionen? Ja, wenn die zuständige Bundesbehörde sanktionieren will - rechtlich möglich, §38 SÜG: https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__38.html

Als ich das BMWE mal per mail gefragt habe, kam schnell eine Antwort aber die war nicht so "kundenfreundlich" sondern enthielt Dokumente (die mir schon bekannt waren) und den Hinweis, dass da alles drin steht.

Ich vermute mal, dass man dort auch nur in dringenden Fällen per Telefon (oder Fax, natürlich haben sie ein Fax!) oder email kontaktiert werden will und uns Rechtsunterworfenen nahegelegt wird, sich selbst schlau zu machen/ die entsprechenden Unterlagen zu lesen.

Aber es ist eigentlich wirklich nicht schwer:
Braucht man einen Sicherungsplan?
nein --> Ende
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende


Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen.

Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten-Vertreter verzichten darf (wenn >1 aber < 10 Personen zu überprüfen sind).
Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten (wenn nur 1 Person zu überprüfen ist).

Es gibt derzeit KEINE Ausnahme von der Registrierung der Firma und Sicherheitsüberprüfung der Personen, die Vollzugriff auf den Plan haben.

-----------------
Ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht ändert sich was in Zukunft, aber das oben ist der Stand heute.
Hat die Logistikbranche als Ganzen das verpennt? Ja. Das SÜG/ die SÜFV gibt es seit Jahren, aber es wurde nie durchgesetzt oder hinterfragt. Also haben es viele nicht gewusst und die anderen haben es bewusst ignoriert (ich auch). Das fand das Ministerium nicht so cool (es hat sich nämlich fast kein Unternehmen gemeldet...), deswegen gab es zur "Motivation" die Klarstellungen und Sanktionsmöglichkeit.

Wir werden nicht erfahren, was der Sicherheitsgewinn ist, weil man theoretische, nicht eingetretene Sabotageakte nicht erkennen kann, höchstens ob eine Anzahl bekannter Akte zurückgegangen ist. kA ob es eine Erfassung gibt bzw. Sicherungs-Vorfällen mit GG.
Wenn es Vorfälle/ Reduzierung von Vorfällen und Beinahe-Vorfälle geben sollte, wird man das aber auch nicht öffentlich verkünden...

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40735 09.04.2026 14:58
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Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.



Ich bin nicht vom BMWE oder so, aber ich kann dir das 100% sicher beantworten: Ja.

Wenn das Abfälle sind, für die man einen Sicherungsplan braucht... das muss ja schon ziemlich gefährliches Zeug sein.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40736 09.04.2026 15:03
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
....
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende[/b]

Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen....


Aber leider eben auch Ehepartner, LAP und dauerhafte Beziehungen. So jedenfalls habe ich die Diskussion bei der Anhörung verstanden.
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40738 09.04.2026 15:30
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Ja korrekt. Gemeldet durch den Sabotageschutzbeauftragten an das Ministerium wird der Mitarbeiter X, aber in der auszufüllenden Sicherheitserklärung muss X auch diverse Daten eines festen Partners/ einer festen Partnerin angeben. Diese Person wird dann durch das Ministerium ebenfalls gecheckt.

Aus Sicht des Unternehmens/ Sabotageschutzbeauftragten bleibt es bei einer zu prüfenden Person, nämlich X. Der Sabotageschutzbeauftragte muss also nicht X nach Partnerin Y fragen und dann zu Y gehen, um mit dieser das Prozedere separat zu durchlaufen.
--------------------------------

Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40739 09.04.2026 15:34
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".


Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich. grin
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40740 09.04.2026 15:39
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Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.

Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40741 09.04.2026 15:45
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Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.

Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):

Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage
Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen

Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.

Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40742 09.04.2026 15:47
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Ursprünglich geschrieben von: 11010100112
...
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.


Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40743 10.04.2026 07:52
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Hallo,

das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?

Michael

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Michael] #40744 10.04.2026 08:35
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Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Phi_l] #40745 10.04.2026 08:51
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Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?

Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?

Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Michael] #40746 10.04.2026 09:23
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Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.

Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.

Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.04.2026 09:27.
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40747 10.04.2026 09:45
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Guten Tag zusammen,
aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi.
Frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40749 13.04.2026 16:01
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Hallo in die Runde,

die Antwort vom Bundesministerium kam doch sehr schnell, daher hier an euch einfach mal die Kopie:

Sicherungspläne haben die Unternehmen zu erstellen, die an der Beförderung „gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial“ beteiligt sind (z.B. als Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller).

Gemäß § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) sind Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die Sicherungspläne verantwortlich erstellen oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben; dabei geht es um Sicherungspläne nach
a) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage A zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184), die zuletzt nach Maßgabe der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
b) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2022 (BGBl. 2022 II S. 279), die zuletzt durch die mit der 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 veröffentlichten Änderungen (BGBl. 2022 II S. 555) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
c) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908), die zuletzt nach Maßgabe der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Sie können alle wichtigen Informationen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS) unserem Leitfaden unter https://bmwe-sicherheitsforum.de/shb/leitfaden/254,0,0,1,0.html entnehmen. Dieser befindet sich zwar gerade in der Überarbeitung, aber der Teil zu den Gefahrguttransporten hat weiterhin Bestand.

Sollte Ihr Unternehmen diese Sicherungspläne führen, müssen Sie sich bei uns im vpS registrieren lassen. Bitte beachten Sie dazu das beigefügte Hinweisblatt „Erste Schritte“.
Bei inhaltlichen Fragen zu Sicherungsplänen können wir Ihnen allerdings keine Auskunft erteilen.


Insofern wären jetzt meine nächsten Schritte, mit der Personalabteilung mal durchzugehen, was die ersten Schritte für diese Registrierung sind (PDF war angehängt).

Hallo Claudi,
danke auch nochmal an die Klarstellung. Ich glaube unser bisheriger Sicherungsplan geht daher ziemlich an der Thematik vorbei, es geht nämlich ausschließlich um die Safety und nicht die Security. Da werde ich das nochmal überarbeiten müssen, sage aber auch gleichzeitig, dass ich natürlich eigentlich gar keine Ahnung habe, was ansonsten dann hinein kommen sollte, Stichwort Terrorabwehr etc. Da wir aber keine große Firma sind, wüsste ich auch wirklich nicht, wer hier sonst irgendeine Ahnung haben sollte. Das wird jetzt also nochmal spannend ...

VG!

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40750 13.04.2026 16:14
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Hallo, auch für eine kleine Firma sind ein paar Punkte sinnvoll, und ich denke eigentlich nach gesundem Menschenverstand ableitbar.
Fahrzeuge nur abgeschlossen abstellen, möglichst auf umschlossenem Gelände.
Vertraulichkeit der Ladungsinformation
Identitatsausweis immer dabei, und Identitätsfeststellung bei Übergabe der Güter.
Mit den Kunden und Behörden abgestimmte Behörden-Rufnummer für terroristischerVerdachtsfälle.
Verhalten bei vermeintlichen Verkehrskontrollen.
Die Kollegen im UK haben damit sehr viel mehr Erfahrung als wir, und denken auch pragmatischer. Es gibt eine recht gute Einstiegsseite.
Ein Grundsatz dabei: Sicherung ist nicht techn. Ausrüstung oder Checklisten (die sind eher abträglich) sondern mentale Vorbereitung.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40751 13.04.2026 17:05
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Muster-Sicherungsplan: https://www.vci.de/ergaenzende-down...itfaden-security-gefahrgut-transport.pdf

Leitfaden von RLP: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/B...g_Kapitel_1_10_ADR_RIDStandMaerz2025.pdf

Es gibt keine Qualitätskontrolle dieses Plan, es gibt keine Bewertung, ob das allumfassend oder noch optimierbar ist.
Toi toi toi haben wir halt hier keine akute Terrorgefahr und so ein Plan ist ein klitzekleines Rädchen in einem System. Die großen Zahnräder sind eher bei den Behörden, Polizei/ Verfassungsschutz und sowas.

Es geht nicht um Terrorabwehr. Es geht um Erschwerung (nicht Verhinderung!!!) von Missbrauch und Zweckentfremdung. Also denkt nicht an Terror, denkt ab Diebe. Was tut man als Firma, um zu verhindern, dass jemand einfach einbrechen oder sogar tagsüber reinspazieren und Waren (wertvoll, Gefahrgut etc.) klauen kann? Darum geht es.

Wenn ein MA einer Firma sich entschließen sollte, sein Leben einer terroristischen Organisation zu widmen und was zu planen, ganz geheim und nicht so doof ist, das auf Social Media oder in der Belegschaft breitzutreten, dann hat der ggf. mit irgendwelchen Aktionen Erfolg.
Es geht darum, es Missetätern schwerer zu machen. Vielleicht auch in der Hoffnung, dass die, die nicht genug kriminelle Energie haben, es woanders versuchen oder bleiben lassen.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40755 15.04.2026 11:34
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Mahlzeit,

Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.


Bei den Abfällen prüfen, ob etwas nach GGAV 20 befördert wird. Dann habe ich viele Abfälle, die keiner speziellen Abfallgruppe zugeordnet werden, in Abfallgruppe 9.4.
Und die sind laut Beförderungspapiereintrag Klasse 6.1 und VG I, auch wenn die eigentlichen Stoffe laut SDB oder Legaleinstufung Klasse 6.1 VG II oder III sind. Werden sie der Abfallgruppe 9.4 zugeordnet, haben wir den 1.10ADR-Fall.
Diese Geschichte wurde mal beim Gemeinsamen Gespräch so bestätigt (irgendwo im Forum hatte ich darüber schon mal berichtet, den Link kann ich per Suche nicht setzen, da Beitrag älter als 3 Jahre).
Wegen dieser Zuordnung haben wir als Krankenhaus einen Sicherungsplan.
Funfact: Als wir einen Sabotageschutzbeauftragten beim BMW anmeldeten, antworteten diese, dass Krankenhäuser keinen bräuchten.
Nachdem ich ihnen den Sachverhalt erklärte, sahen sie sich doch als zuständig an.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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