Mir fehlt hier ebenfalls die "Verbindung" für (was ist anzuwenden, wenn ich <5L UN3082 in dem "Gerät" habe??.
Selbst mit der A197 unter UN3082 kommt man da nicht raus, da hier nur Einzel- und zusammengesetzte Verpackungen erwähnt sind, nicht aber wenn in Gerät enthalten.
Ich habe hier in naher Zukunft das gleiche Problem, daher bin ich evbenfalls sehr interessiert, wie das ganze zu handhaben ist.
Falls es hilft, hier Auszug aus der offiziellen spanischen Version der rechtlich verbindlichen ICAO-TI. Esta instrucción de embalaje está permitida únicamente para los artículos que no tengan denominación de artículo expedido y que solo contengan sustancias peligrosas para el medioambiente, cuando la cantidad de la sustancia peligrosa para el medioambiente contenida en el artículo sea superior a 5 L o 5 kg. Además de sustancias peligrosas para el medioambiente, el artículo también puede contener pilas o baterías de litio que cumplan con la sección II de la Instrucción de embalaje 967 o la sección II de la Instrucción de embalaje 970, según corresponda. Viel Erfolg M.A.T.
Mir fehlt hier ebenfalls die "Verbindung" für (was ist anzuwenden, wenn ich <5L UN3082 in dem "Gerät" habe??.
Selbst mit der A197 unter UN3082 kommt man da nicht raus, da hier nur Einzel- und zusammengesetzte Verpackungen erwähnt sind, nicht aber wenn in Gerät enthalten.
Ich habe hier in naher Zukunft das gleiche Problem, daher bin ich evbenfalls sehr interessiert, wie das ganze zu handhaben ist.
Gruß Ralf
Ein Gerät, welches max. 5L/5KG UN3082/UN3077 enthält wird doch auch irgendwie verpackt sein. Gerät mit UN3082/UN3077 in Produktkarton/ Koffer/ Versandkarton = mindestens Einzelverpackung.
erstmal vielen Dank an Euch ! Sorry für meine späte Reaktion.
@Claudi
Ja, die Klassifizierung in UN3082 würde dann passen. Die Verpackung der Anlage erfolgt in einer Kiste. Somit kein Thema. Aber unglücklich formuliert ist das schon.
VG Uwe73
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten
[Re: Uwe73]
#4086514.05.202620:38
Hallo zusammen, ich sehe das hier wie Claudi pragmatisch: Alle Gegenstände, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden selbst als Maschine nicht unverpackt versandt. Damit habe ich eine Außenverpackung und meines Erachtens kann dann die Sondervorschrift A197 IATA-DGR angewendet werden, da die ursprüngliche UN-Nummer als Klassifizierung verwendet wird. Viele Grüße
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten
[Re: Uta Sabath]
#4087121.05.202610:55
mir ist hier die Definition, bzw. auch dann die Auslegung bei den "Checkern" der A197 nicht ganz klar. Natürlich ist eine Maschine dann auch irgendwie verpackt, siehe Bild. Das Gesamte jedoch ist weder eine Einzel-, Innen- oder Aussenverpackung, da der Behälter, der weniger als 5L umweltgefährdenden Stoff enthält, an der Maschine angebaut ist. ==> also A197 (welche Einzel-, bzw. zusammengesetzte Verpackungen vorschreibt) so nicht nutzbar, oder wo ist mein "Knopf" den ich lösen muss?