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Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz #40889 27.05.2026 00:30
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Hallo zusammen, seitens eines Kundens wird verlangt, dass das Fahrpersonal bei Airbags und Gurtstraffern nach den Sprengstoffgesetz geschult werden müssen. Beide Stoffe fallen nicht unter die Klasse 1. Ist dem wirklich so?

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: BigOldJoe] #40890 27.05.2026 08:30
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Hallo, ja das ist so, der Kunde hat recht (und toll, dass er das Sprengrcht auf dem Schirm hat).


Die betreffenden Airbags/ Gurtstraffer sind gefahrgutrechtlich UN3268 (da bin ich mir sehr sicher, so sieht die Praxis nämlich aus).
Sprengrechtlich gibt es in D eine weitere Einstufung/ Zuordnung und da sind die Teile, wenn Serienteile, P1.
Und das, was das GG-Recht befördern nennt, ist im Sprengrecht Verbringung.

Schulung ergibt sich aus: https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__4.html 1. SprengV § 4 (2). "Eingeschränkte Fachkunde".
Wenn es in Fahrzeugteilen eingebaute Airbags & Co. sind, entfällt das (1. SprengV § 4 (3).

Übrigens muss das Unternehmen seine Tätigkeit auch nach §14 SprengG anzeigen.

Befähigungsschein/ Genehmigung nach SprengG sind nicht nötig.

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: Claudi] #40891 27.05.2026 09:53
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Wenn ich mir aber die VO durchlese, sagt diese mir, dass bei Airbags und Gurtstraffern einige Vorschriften des Sprengstoffgesetzes nicht anzuwenden sind.

" (2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind. "

Oder liege ich da falsch?

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: BigOldJoe] #40893 27.05.2026 10:40
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Claudi Offline
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Ja, man ist mit der VO von einigen Sachen befreit, aber von anderen nicht.

Schau mal ins SprengG, von was du befreit bist (und von was nicht).

Von § 14 Anzeige ist man nicht befreit.

Und in der VO steht ausdrücklich bei Verbringen der Nachweis einer eingeschränkten Fachkunde. Das ist schon die Erleichterung ggü. Erlaubnis und Befähigungsschein.

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: Claudi] #40899 27.05.2026 12:46
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Wie wird Fahrpersonal dann geschult? Muss das ein behördlicher Lehrgang sein oder reicht hier eine Online-Schulung?

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: BigOldJoe] #40900 27.05.2026 13:32
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Claudi Offline
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Umfang soll laut BAM mind. 6 Stunden sein, laut "Bekanntmachung der Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz des BMI vom 11. Januar 2018" gibt es aber einen Befähigungsschein Verbringen (den brauchen die Airbag-Fahrer eigentlich nicht), der nur 4,5 h (inkl. 45 min Prüfung) dauert.

Die BAM sagt (2011 in einem Schreiben an Sprengstoffreferenten):
------------------------
Inhalt von Schulungen zur Erlangung der eingeschränkten Fachkunde (geschultes Personal) für Airbag- und Gurtstraffereinheiten gemäß § 4 Abs. 3 der 1. SprengV

Sehr geehrte Damen und Herren,
die veränderten internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern die Anpassung der Vorgaben für die o. g. Schulungen zum Umgang mit Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
der Kategorie Pl . Die Basis für die Neufassung ist die Empfehlung vom 24. Juni 1998 der BAM mit dem Aktenzeichen 11-2728/98. Die Schulungen sollten bei einem Zeitumfang von mindestens 6 Stunden folgende Inhalte vermitteln:
Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge,
Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen,
Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens,
Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang, Handhabung und Gefahrenmerkmale,
Beförderung und Lagerung, Entsorgung.

Die Durchführenden der Schulung sollten über die entsprechenden Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen.

Die Tätigkeiten, die vom geschulten Personal durchgeführt werden dürfen sind im § 4 Abs. 3 der 1. SprengV beschrieben.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vettrieb,
das Verbringen und das Über/assen von Airbag- oder Gunstraffereinheiten der Kategorie Pl sowie das Aus/ösen pyrotechnischer (Tarn-) Schutzsysteme für Kernkraftwerke durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde
(geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P 1,
wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.

------------------------
Anm.: der § 4 Abs. 3 der 1. SprengV war Stand 2011, der Wortlaut steht inzwischen in § 4 Abs. 2 der 1. SprengV.

Über Sinn und Unsinn können wir hier diskutieren, aber nix ändern. Der DSLV versucht wohl, hier eine Änderung zu bewirken, denn jemand, der einfach nur Airbags von A nach B fährt, muss doch nicht ernsthaft derart intensiv geschult werden (meine Meinung).

Mir persönlich (!) ist bisher kein Fall zu Ohren gekommen, in dem sowas überprüft oder geahndet/ bebußt wurde. Gerade UN3268 wird doch in großem Stil befördert, 0 Punkte, also nicht kennzeichnungspflichtig und bei Beförderern/ Speditionen läuft das unter "kein Problem, können wir ohne Aufwand fahren".
Ich kenne jedoch Fahrer, die für eine namhafte deutsche Automarke Ersatzteile fahren (täglich), die tatsächlich mal ne Schulung bekommen haben. Wahrscheinlich Vorschrift der Marke (Auftraggeber).

Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz [Re: Claudi] #40907 27.05.2026 14:20
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Genau deswegen kann ich den Verweis unseres Kunden nicht nachvollziehen.
Aber da hast Du mir dennoch weitergeholfen. Danke Dir

Ich spreche das mal so bei meiner Unternehmensleitung an.


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