Wer kann mir darüber Auskunft geben, ob beim Transport von Feuerlöschern UN 1044 Klasse 2, 6A der geforderte Schutz gegen das unbeabsichtigte Auslösen - wie in Sondervorschrift 594 gefordert - durch den am Feuerlöscher vorhandenen Sicherungsstift ausreichend ist oder ob noch extra Vorkehrungen getroffen werden müssen?
Gruß Thorsten
Zuletzt bearbeitet von Thorsten S.; 13.12.2002 18:50.