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Fahrzeugtypen FL, AT, OX
#4990
04.04.2007 07:54
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AndyG
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Bei internen Kontrollen der Fahrzeugdokumente ist folgende Frage aufgetreten.
Reicht zur Befüllung von UN 2789 (ADR Spalte 14: FL) am ADR Schein ein FL Fahrzeug (bzw. Auflieger), oder muß zusätzlich das AT Symbol angekreuzt sein?
Danke für Eure Antworten!
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Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX
[Re: AndyG]
#4991
04.04.2007 14:41
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Udo Leithold
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Hallo AndyG, in der Zulassungsbescheinigung erscheint nur ein Fahrzeugtyp. Das Fahrzeug entspricht entweder dem einen oder dem anderen Typ. Dies kann aus dem Rückschluß der Begriffsbestimmungen in 9.1.1.2 gezogen werden. Ein AT-Fahrzeug ist kein EX II/III-, FL- oder OX-Fahrzeug. Das ein FL-Fahrzeug eventuell Güter für die mindestens ein AT-Fahrzeug vorgeschrieben ist befördert, hat mit der Bescheinigung nichts zu tun.
Gruß Udo Leithold
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Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX
[Re: AndyG]
#4992
05.04.2007 11:34
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Winklhofer
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Hallo Andy, bei den Fahrzeugbezeichnungen auf der ADR-Zulassungsbescheinigung müssen die Fahrzeugbezeichnungen, denen das Fahrzeug entspricht, nicht angekreuzt sein, sondern offen bleiben. Die nicht zutreffenden Bezeichnungen müssen gestrichen sein. Verbreitet sind auch ADR-Zulassungsbescheinigungen im Umlauf, die nur die zutreffenden Fahrzeugbezeichnungen enthalten. Diese Bescheinigungen entsprechen nicht dem vorgeschriebenen Formular und werden beanstandet, da sie unbefugt geändert werden könnten. Im übrigen trifft bei der Fahrzeugbezeichnung FL immer auch AT zu und muss daher ebenfalls offen sein.
Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX
[Re: Winklhofer]
#4993
05.04.2007 14:07
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AndyG
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Im übrigen trifft bei der Fahrzeugbezeichnung FL immer auch AT zu und muss daher ebenfalls offen sein.
Wir hatten Anfang der Woche ein FL Fahrzeug bei dem AT gestrichen war - deshalb die Frage. Dabei dürfte es sich wohl um einen Irrtum der Ausstellungsbehörde gehandelt haben.
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