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Fahrzeugtypen FL, AT, OX #4990 04.04.2007 07:54
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AndyG Offline OP
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Bei internen Kontrollen der Fahrzeugdokumente ist folgende Frage aufgetreten.

Reicht zur Befüllung von UN 2789 (ADR Spalte 14: FL) am ADR Schein ein FL Fahrzeug (bzw. Auflieger), oder muß zusätzlich das AT Symbol angekreuzt sein?

Danke für Eure Antworten!

Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX [Re: AndyG] #4991 04.04.2007 14:41
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Udo Leithold Offline
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Hallo AndyG,
in der Zulassungsbescheinigung erscheint nur ein Fahrzeugtyp.
Das Fahrzeug entspricht entweder dem einen oder dem anderen Typ.
Dies kann aus dem Rückschluß der Begriffsbestimmungen in 9.1.1.2 gezogen werden.
Ein AT-Fahrzeug ist kein EX II/III-, FL- oder OX-Fahrzeug.
Das ein FL-Fahrzeug eventuell Güter für die mindestens ein AT-Fahrzeug vorgeschrieben ist befördert, hat mit der Bescheinigung nichts zu tun.

Gruß
Udo Leithold

Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX [Re: AndyG] #4992 05.04.2007 11:34
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Winklhofer Offline
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Hallo Andy,
bei den Fahrzeugbezeichnungen auf der ADR-Zulassungsbescheinigung müssen die Fahrzeugbezeichnungen, denen das Fahrzeug entspricht, nicht angekreuzt sein, sondern offen bleiben. Die nicht zutreffenden Bezeichnungen müssen gestrichen sein. Verbreitet sind auch ADR-Zulassungsbescheinigungen im Umlauf, die nur die zutreffenden Fahrzeugbezeichnungen enthalten. Diese Bescheinigungen entsprechen nicht dem vorgeschriebenen Formular und werden beanstandet, da sie unbefugt geändert werden könnten.
Im übrigen trifft bei der Fahrzeugbezeichnung FL immer auch AT zu und muss daher ebenfalls offen sein.

Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Fahrzeugtypen FL, AT, OX [Re: Winklhofer] #4993 05.04.2007 14:07
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AndyG Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 79
Antwort auf

Im übrigen trifft bei der Fahrzeugbezeichnung FL immer auch AT zu und muss daher ebenfalls offen sein.


Wir hatten Anfang der Woche ein FL Fahrzeug bei dem AT gestrichen war - deshalb die Frage. Dabei dürfte es sich wohl um einen Irrtum der Ausstellungsbehörde gehandelt haben.


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