Vielen Dank,
Ich benutze ein von WEKA herausgegebenes Material. Dort wird immer dann, wenn die Anweisung(M) erscheint, ein Verbot der Beförderung des Stoffes in ortsbeweglichen Tanks, also z.B. Tankcontainern, formuliert. Die ADR/RID gibt daneben noch die Tankanweisung T 50 für diesen Stoff bekannt. Mir ist nun nicht klar, ob SICH DIESE Anweisung nur auf UN-MEGC bezieht und die Beförderung in Tankcontainer tatsächlich ausgeschlossen ist.