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Produktbezeichnung im Unfallmerkblatt
#5079
16.05.2007 14:35
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U. Becker
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Hallo Gefahrgutexperten!
Beim TKW Straßentransport von UN 1789 werden von Abender (Deutscher Großkonzern) Unfallmerkblätter mit der Produktbezeichnung "Salzsäure" mitgegeben. Gemäß ADR 3.1.2.1 lautet die offizielle Benennung für diese UN Nr. aber auf Chlorwasserstoffsäure. Jetzt stellt sich die Frage ob die Angabe Salzsäure im Unfallmerkblatt ausreichend ist oder muss wie für das Beförderungspapier vorgeschrieben, Chlorwasserstoffsäure angeben werden. Für die Produktbezeichnung Salzsäure (im Beförderungspapier) haben wir schon mal eine Anzeige erhalten. P.S. der Großkonzern ist der Meinung das Salzsäure im Unfallmerkblatt ausreichend ist! Bin für jeden Tipp dankbar.
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Re: Produktbezeichnung im Unfallmerkblatt
[Re: U. Becker]
#5080
16.05.2007 17:39
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Winklhofer
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Hallo Herr Becker, gemäß 5.4.3.1 a) ADR ist die Benennung des Stoffes in den Schriftlichen Weisungen anzugeben. Die Benennung des Stoffes findet sich in der Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR. Hier steht ohne Zweifel "Chlorwasserstoffsäure". Der Begriff "Salzsäure" ist zwar durchaus zutreffend und hat sich noch im ADR 1999 in Klammer bei der Chlorwasserstoffsäure befunden, jedoch befindet er sich seit der Strukturreform des ADR nicht mehr in der Stoffaufzählung. Daher sollte die Schriftliche Weisung sich an die geltenden Regelungen halten, um unnötige Diskussionen mit Kontrolleuren zu vermeiden. Jedoch glaube ich, dass die wenigsten Kontrollorgane sich an diesem Begriff stossen würden.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Produktbezeichnung im Unfallmerkblatt
[Re: U. Becker]
#5081
18.05.2007 15:35
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ChMaier
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Es gilt ganz klar die Bezeichnung des ADR. Es ist ratsam sich daran zu halten, ich gehe keine Kompromisse ein!
Gruss aus der Schweiz
Ch. Maier
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Re: Produktbezeichnung im Unfallmerkblatt
[Re: U. Becker]
#5082
21.05.2007 16:24
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UweM
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Hallo UBecker,
in 5.4.3.1 a) steht ganz klar die Benennung des Stoffes...
Salzsäure wäre als solches nur ein Trivialname.
Da ist vielleicht auch jemand zu träge die firmeninterne Software zu ändern.
Gruß
UweM
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 04.06.2007 09:23.
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Re: Produktbezeichnung im Unfallmerkblatt
[Re: UweM]
#5083
30.05.2007 11:45
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U. Becker
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Hallo UweM
Ich sehe den Sachverhalt genauso. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Versender wollte man das Problem erst mal intern besprechen. Daraufhin ist man zu der Erkenntniss gekommen, daß man die Angaben im Unfallmerkblatt auf Chlorwasserstoffsäure ändern sollte. Die Umsetzung hat dann aber noch drei Wochen gedauert ( die EDV war wohl das Problem). Seit heute werden Unfallmerkblätter mitgegeben die den ADR Vorschriften entsprechen. Gruß U. Becker
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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