Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Leere ungereinigte Verpackungen [Re: Lothar D.] #5465 26.06.2008 10:53
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 16
S
sick Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
S
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 16
Nein, ich meine tatsächlich Tankcontainer. Der Kunde beruft sich auch darauf das es Kennzeichnungspflichtig ist, da es sich um Tankcontainer handelt.

WIe sieht es damit aus?

Re: Leere ungereinigte Verpackungen [Re: sick] #5466 26.06.2008 14:17
Registriert: May 2006
Beiträge: 9
L
Lothar D. Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
L
Registriert: May 2006
Beiträge: 9
Ich meine, Dein Kunde hat Recht, siehe ADR:

- 5.1.3.1 ...leere Tankcontainer müssen mit den gleichen Kennzeichnungen...versehen sein wie im gefüllten Zustand

- 5.3.1.6 ...ungereinigte leere...Tankcontainer müssen mit den für die vorige Ladung vorgeschriebenen Placards versehen sein.

- 5.3.2.1 ...Die Vorschriften 5.3.2.1.1 bis 5.3.2.1.5 (orangefarbene Kennzeichnung) gelten auch für ....ungereinigte leere Tankcontainer

- Tankcontainer sind keine Verpackungen (siehe Begiffsbestimmungen 1.2.1), und fallen deshalb nicht unter die Freistellungsregeln nach 1.1.3.6

Gruß
Lothar D.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN0030, UN0255 und UN0456 verschwunden
von Nico - 27.10.2025 17:26
Ab wann ADR 1.3 geschult?
von Bergmannsheil - 23.10.2025 13:38
1000 Pkte Regel
von M_a_r_k - 23.10.2025 12:54
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3