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Re: Leere ungereinigte Verpackungen [Re: Lothar D.] #5465 26.06.2008 11:53
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sick Offline
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Nein, ich meine tatsächlich Tankcontainer. Der Kunde beruft sich auch darauf das es Kennzeichnungspflichtig ist, da es sich um Tankcontainer handelt.

WIe sieht es damit aus?

Re: Leere ungereinigte Verpackungen [Re: sick] #5466 26.06.2008 15:17
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Lothar D. Offline
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Ich meine, Dein Kunde hat Recht, siehe ADR:

- 5.1.3.1 ...leere Tankcontainer müssen mit den gleichen Kennzeichnungen...versehen sein wie im gefüllten Zustand

- 5.3.1.6 ...ungereinigte leere...Tankcontainer müssen mit den für die vorige Ladung vorgeschriebenen Placards versehen sein.

- 5.3.2.1 ...Die Vorschriften 5.3.2.1.1 bis 5.3.2.1.5 (orangefarbene Kennzeichnung) gelten auch für ....ungereinigte leere Tankcontainer

- Tankcontainer sind keine Verpackungen (siehe Begiffsbestimmungen 1.2.1), und fallen deshalb nicht unter die Freistellungsregeln nach 1.1.3.6

Gruß
Lothar D.

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