Ich meine, Dein Kunde hat Recht, siehe ADR:
- 5.1.3.1 ...leere Tankcontainer müssen mit den gleichen Kennzeichnungen...versehen sein wie im gefüllten Zustand
- 5.3.1.6 ...ungereinigte leere...Tankcontainer müssen mit den für die vorige Ladung vorgeschriebenen Placards versehen sein.
- 5.3.2.1 ...Die Vorschriften 5.3.2.1.1 bis 5.3.2.1.5 (orangefarbene Kennzeichnung) gelten auch für ....ungereinigte leere Tankcontainer
- Tankcontainer sind keine Verpackungen (siehe Begiffsbestimmungen 1.2.1), und fallen deshalb nicht unter die Freistellungsregeln nach 1.1.3.6
Gruß
Lothar D.