Hallo,
bei uns kommt es vor, das Mitarbeiter Gefahrgüter in kleinen Mengen zu externen Einsatzorten mitnehmen und diese dann auch (teilentleert) wieder mit zurück nehmen. Welche Auflagen gibt es für solche Fälle ? Brauche ich ein Beförderungspapier und was schreibe ich darauf (Empfänger ?, Menge ?)?
Gruß
Sirius