Hallo!
Auch ich habe eine Frage zu den ungereingten leeren Verpackungen.
Gemäß 1.1.3.5 ADR fallen ungereinigte leere Verpackungen in die Beförderungskategorie 4 und sind so mit (unter Beachtung 5.4.1.1.10)freigestellt.
Allerdings habe ich Probleme mit dem Container (Container mit Deckel, welcher jedoch meist offen steht). Da der Container nicht dicht ist, kann Gefahrgut z.B. durch Regenwasser ausgespült werden und austreten!!
Mein Vorschlag war die ungereinigten leeren Verpackungen (Fässer, Kartons, Inlays etc.) in PE-Säcken zu sammeln, zu verschließen und dann in dem oben beschiebenen Container zu entsorgen.
Spricht etwas gegen diesen Vorschlag?
Gruss
alt