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V 7, Belüftung von Fahrzeugen #701 15.04.2003 15:37
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Schüle GU Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,

ich hoffe jemand kann mir Erläuterungen zu dem Begriff in der Anweisung V 7 Transport von Gasen geben. Darin ist gefordert: "ausreichende Belüftung". Nur was ausreichend ist steht nicht dort. Früher war das ganze in der Rn. 21212 aber auch ohne Erläuterung. Das einzige, das ich fand war eine Erläuterung in der BG-Info BGI 590 für Gasflaschen, dort sind 100 cm2 gefordert. Gilt das auch für Stückguttransporte z.B. der Klasse 2. Wie muss z.B. ein Koffersattel ausgestattet sein? Öffnungen unten und oben (wg. Dichte), reicht bei Planen die normale Lüftung durch die Lücken?

Danke für die Hilfe


Gruß

Frank <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />


Re: V 7, Belüftung von Fahrzeugen [Re: Schüle GU] #702 16.04.2003 08:21
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Tag Frank,
zunächst geht es in der V7 nur um gedeckte Fahrzeuge, also geschlossene Aufbauten (z.B. Koffer) und geschlossene Container . Für bedeckte Fahrzeuge (Plane) gilt die V7 nicht. Damit ist die 2. Frage beantwortet.

Die V7 ist auch bei der Beförderung in begrenzten Mengen nach ADR 1.1.3.6. anzuwenden.

Weitere interessante Informationen zu diesem Thema bekommst Du in “Der Gefahrgutbeauftragte“ 08/2001 und 09/2001. Hier findest Du u.a. zusätzliche Fundstellen. Der Admin kann da sicher weiter helfen.

Grüsse aus Wadern

W. Kassing

Re: V 7, Belüftung von Fahrzeugen [Re: Schüle GU] #703 17.04.2003 11:58
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Winklhofer Offline
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Zur ausreichenden Belüftung, die übrigens nur bei gedeckten Fahrzeugen erforderlich ist, können Sie nähere Angaben dem Merkblatt DVS 0211 des Verbands für Schweißtechnik e. V. entnehmen, das auch in einem Urteil des AG Bielefeld von 1990 als Grundlage zur Rechtsfindung herangezogen wurde. Es ist danach ein freier Querschnitt von je mindestens 100 ccm in Boden- und Deckennähe erforderlich. In unserem IHK-Bezirk sind uns zwei Unternehmen bekannt, die derartigen Be- und Entlüftungen anbieten bzw. auch einbauen (Gerhard Schoblocher, Fischach, 08236/962492 und Sortimo, Zusmarshausen, 08291/8500).


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