Verantwortung LKW-Fahrer
#7053
22.08.2008 16:03
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ChMaier
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Guten Tag wofür ist der Fahrer eines LKWs verantwortlich, wenn er eine Flüssigkeit in sein Tankfahrzeug befüllt? (Füllgradüberwachung des Tankfahrzeugs) Folgende Situation: Ein Fahrer pumpt aus einer festen Tankanlage eine Flüssigkeit in sein Tankfahrzeug. Er befindet sich im Areal des Absenders (fremde Firma)also nicht die selbe Firma, die die Ware transportiert. Vom Absender ist ein Mitarbeiter da, der die feststehende Tankanlage bedient und der LKW fahrer ist ebenfalls auf Platz. Wofür sind die beiden genau verantwortlich, auf ihre Funktion bezogen. Wer hat die Hauptverantwortung?
Das ist immer wieder ein Streitfall, oder Diskussionspunkt....Hat jemand Erfahrungen? Wo ist das genau geregelt (ausser ADR 1.4, da sind die Pflichten der Fahrers nämlich nicht erwähnt.)
danke und freundlichen Gruss
Ch. Maier
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: ChMaier]
#7054
24.08.2008 12:47
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TDamm
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Hallo Herr Maier,
nach hiesiger Auffassung ist das Unternehmen, auf dessen Gelände das Tankfahrzeug befüllt wird, Befüller im Sinne der GGVSE (siehe auch RSE) und hat die dort genanten Pflichten z. B. die Überwachung nach 7.5.1.2 ADR, einzuhalten. Dem Fahrer seine Pflichten stehen eindeutig im § 9 Abs. 11 GGVSE. Wie schon sagten, der Fahrer ist im ADR kein Hauptbeteiligter. Ich habe was dagegen, wenn alles auf den Fahrer delegiert wird. Dazu reicht die Fahrerausbildung nicht aus und das mehr Augen Prinzip im Gefahrgutrecht wird unterlaufen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: TDamm]
#7055
25.08.2008 07:59
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ChMaier
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Hallo Herr Damm Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe. Es ist immer sehr hilfreich für mich andere Meinungen und Erfahrungen zu erfahren. Ich war auch dieser Ansicht, trotzdem bin ich aber auch der Meinung, dass der Fahrer in gewissen Dingen behilflich sein kann und muss. Er kann, auch wenn er nicht genau weiss was transportiert wird, weil ihm das chemische Wissen fehlt, seinen Teil zum vorschriftsgemässen Befüllen seines Tankfahrzeuges beitragen. Auch er sieht wenn der Tank voll ist, respektive wenn die Pumpe abgestellt werden muss. Klar ist, dass die Gesamtverantwortung beim Befüller liegt, das streite ich nicht ab.
Gruss aus der Schweiz Ch. Maier
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: ChMaier]
#7056
27.08.2008 08:39
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TDamm
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Hallo Herr Maier,
ich kenne mich ja nur in der deutschen Pflichtenverteilung aus. Dort hat der Fahrer neben den Pflichten des Befüllers auch einiges zu beachten. Trotzdem ist er kein Hauptbeteiligter.
"Der Fahrzeugführer eines Fahrzeuges hat, wenn er das Tankfahrzeuges / Fahrzeuges mit Aufsetztank / Tankwechselbehälters / Batterie-Fahrzeuges selbst befüllt, den Füllungsgrad, die Masse der Füllung oder die Befülltemperatur einzuhalten."
oder
"Der Fahrzeugführer eines Tankfahrzeuges hat nach dem Selbstbefüllen des Fahrzeuges die Dichtheit der Verschlusseinrichtung nach dem ADR zuprüft."
oder
"Der Fahrzeugführer eines Tankfahrzeuges hat die Vorschriften über die Verwendung von Tanks nach Unterabschnitt 4.3.2.3, 4.2.3.4 und Abschnitt 4.3.5 TU 13 und TU 14 ADR zu beachten."
In wie weit so was in der Schweiz geregelt ist, weis ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: TDamm]
#7057
27.08.2008 09:21
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ChMaier
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Hallo Herr Damm
vielen Dank für die Antwort. Diese Voerschriften gelten auch in der Schweiz, meines Wissens gilt in diesem Bereich auch das ADR. Da ist eben der Fahrer nicht als "Hauptbeteiligter" aufgeführt, was ich nicht ganz begreiffe, da er eigentlich den anstehenden Transport ausführt, er hat also eine grosse Verantwortung in dieser Kette. Schöne Grüsse aus der Schweiz
Ch. Maier
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: TDamm]
#7058
27.08.2008 15:54
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GG1
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Hallo Herr Damm,
wie sieht es aber aus, wenn ein Saugfahrzeug befüllt wird? Hier saugt der Fahrer mit der bordeigenen Vakuumpumpe evtl. aus einer Grube oder einem Tank ohne eigene Pumpe. Ist dann das Unternehmen, dem das Saugfahrzeug gehört, der Befüller im Sinne der Vorschriften? Wofür ist der "Besitzer" der Grube / des Tankes verantwortlich (Klassifizierung des Inhaltes)?
Grüße GG1
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Re: Verantwortung LKW-Fahrer
[Re: GG1]
#7059
28.08.2008 15:34
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TDamm
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Hallo GG1,
laut Rn. 2.3 RSE ist auch bei einer Befüllung durch den Fahrzeugführer Befüller nach § 2 Nr. 6 GGVSE das Unternehmen, in dem die Befüllung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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