Hallo John,
dachte ich eigentlich auch, aber...
Was ist denn mit den vielen Proben, die per Taxi transportiert werden?? Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Tax`ler zur svP ausgebildet sind. Und wie sieht es dann überhaupt beim Postversand von Proben aus? In der Folge müsste dann eigentlich der Briefträger, der den Briefkasten leert, für den Weitertransport auch ausgebildet sein?! Viele Proben werden ja per Post nach deren Bestimmungen "Brief National" versandt. Ist das bis jetzt nur so praktiziert worden, weil das Motto "wo kein Kläger, da..." gilt??
Der Sinn der "Dreifachverpackung" nach P 650 ist doch, dass bei konsequenter Anwendung dieser keine Gefahr vom Versandstück ausgeht (hierfür ist natürlich der Absender verantwortlich). Da das Restrisiko dann ungefähr so hoch ist, wie die Gefahr, sich an einer Leberkässemmel anzustecken, wird es dann ja auch vom ADR freigestellt, aber eben nicht von der Schulung nach GbV! Das macht aber doch keinen Sinn, oder?? Der Postbote muss doch auch nicht wissen, wie eine Blutprobe verpackt und gekennzeichnet wird. Welche Ausbildungsthemen sollte eine Schulung nach § 6 GbV also für einen Fahrzeugführer, der UN 3373 befördert, beinhalten?
Vielleicht hat noch jemand im Forum eine Idee dazu.
Gruß
Günther