Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer #711 21.04.2003 11:58
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo



Abweichungen der Staaten gelten für Luftverkehrsgesellschaften, die von, nach oder durch ein Territorium fliegen, das der Hoheit des anmeldenden Staates unterliegt und ausserhalb des Territoriums für alle Fluggesellschaften, bei denen der anmeldende Staat für die Unternehmensanmeldung zuständig ist. VGL. IATA-DGR 2.9.1.2



In USG 12 wird jedoch ausschließlich nochmals explizit erwähnt, dass sie für Transporte von, nach oder durch die USA gilt.

Bedeutet dies, das eine amerikanische Fluggesellschaft für Flüge innerhalb Europas nicht sicherstellen muss, das der Versender in der Versendererklärung eine Notfall-Nummer angibt? Oder gilt USG 12 auch ausserhalb den USA?



Gruß



GaNeleLa

Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer #712 29.04.2003 14:17
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo Herr Gäng,

die staatlichen Abweichung USG-12 betrifft auch amerikanische Fluggesellschaften nur dann, wenn sie die USA an- oder überfliegen bzw. direkt im US-Verkehr.
Dafür spricht auch, dass die Notrufnummer so angegeben werden muss, dass sie von USA aus direkt gewählt werden kann.
Also wenn z.B. AA innerhalb Europas Gefahrgut transportiert, ist meiner Meinung nach keine Notrufnummer nach USG-12 notwendig.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer [Re: Anderl] #713 10.05.2003 00:16
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
Hallo Herr Anderl,
Ihre Aussage ist so nicht ganz richtig, zumindest dann nicht wenn es sich schon beim ersten Carrier um eine amerikanische Airline handelt.
Auch wenn eine amerikanische Airline im europäischem Luftraum transportiert, so bleibt das Flugzeug ansich, amerkanisches Hoheitsgebiet und es müssen die Abweichungen der USA berücksichtigt werden...siehe Continental oder United Airlines!

Viele Grüße
A.v.Deventer

Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer [Re: AvDeventer] #714 14.05.2003 10:28
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo Herr Deventer,

hier habe ich etwas unglücklich formuliert. Selbstverständlich gelten alle Abweichungen eines Staates auch für die Airlines dieses Staates, egal wo sie sich befindet.

Die USG-12 trifft aber diese Einschränkung selbst, sonst hätte man sich den Passus "...Sendungen nach, von, innerhalb oder im Transit durch die USA..." sparen müssen. Oder sehe ich dies falsch? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Claudi - 01.05.2025 11:07
ADR 2025
von M.A.T. - 30.04.2025 15:42
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von 11010100112 - 30.04.2025 15:31
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3