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Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer
#711
21.04.2003 11:58
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Hallo
Abweichungen der Staaten gelten für Luftverkehrsgesellschaften, die von, nach oder durch ein Territorium fliegen, das der Hoheit des anmeldenden Staates unterliegt und ausserhalb des Territoriums für alle Fluggesellschaften, bei denen der anmeldende Staat für die Unternehmensanmeldung zuständig ist. VGL. IATA-DGR 2.9.1.2
In USG 12 wird jedoch ausschließlich nochmals explizit erwähnt, dass sie für Transporte von, nach oder durch die USA gilt.
Bedeutet dies, das eine amerikanische Fluggesellschaft für Flüge innerhalb Europas nicht sicherstellen muss, das der Versender in der Versendererklärung eine Notfall-Nummer angibt? Oder gilt USG 12 auch ausserhalb den USA?
Gruß
GaNeleLa
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Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer
#712
29.04.2003 14:17
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Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl
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Hallo Herr Gäng,
die staatlichen Abweichung USG-12 betrifft auch amerikanische Fluggesellschaften nur dann, wenn sie die USA an- oder überfliegen bzw. direkt im US-Verkehr. Dafür spricht auch, dass die Notrufnummer so angegeben werden muss, dass sie von USA aus direkt gewählt werden kann. Also wenn z.B. AA innerhalb Europas Gefahrgut transportiert, ist meiner Meinung nach keine Notrufnummer nach USG-12 notwendig.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer
[Re: Anderl]
#713
10.05.2003 00:16
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AvDeventer
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Hallo Herr Anderl, Ihre Aussage ist so nicht ganz richtig, zumindest dann nicht wenn es sich schon beim ersten Carrier um eine amerikanische Airline handelt. Auch wenn eine amerikanische Airline im europäischem Luftraum transportiert, so bleibt das Flugzeug ansich, amerkanisches Hoheitsgebiet und es müssen die Abweichungen der USA berücksichtigt werden...siehe Continental oder United Airlines!
Viele Grüße A.v.Deventer
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Re: Staatliche Abweichungen USG 12 Notfall-Nummer
[Re: AvDeventer]
#714
14.05.2003 10:28
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Beiträge: 199
Anderl
Veteran
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Veteran
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Beiträge: 199 |
Hallo Herr Deventer,
hier habe ich etwas unglücklich formuliert. Selbstverständlich gelten alle Abweichungen eines Staates auch für die Airlines dieses Staates, egal wo sie sich befindet.
Die USG-12 trifft aber diese Einschränkung selbst, sonst hätte man sich den Passus "...Sendungen nach, von, innerhalb oder im Transit durch die USA..." sparen müssen. Oder sehe ich dies falsch? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
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