Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Freigrenze nach Kap. 1.1.3.6.3 gem. ADR 2008 #7258 01.10.2008 19:08
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 4
I
Ichwilleshaben Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
I
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 4
Hallo,

ich bin Neuling im ADR-Transport (Kurier) und daher eine entscheidende Frage:

Kann ich die "1000-Punkte-Regelung" / Freimengenregelung (keine Warntafeln) gem. 1.1.3.6 auch anwenden, wenn in dem Beförderungspapier KEIN Vermerk "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen" steht?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß

Ichwilleshaben

Re: Freigrenze nach Kap. 1.1.3.6.3 gem. ADR 2008 [Re: Ichwilleshaben] #7259 01.10.2008 20:04
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021
Im Prinzip ja... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Dieser Satz wird nächstes Jahr (ADR 2009) wegfallen. Und bis dahin? Es gibt die Multilaterale Vereinbarung M 183 - gilt in CH, D, F, N, S - aufgrund dieser darf man den Satz auch jetzt schon weglassen. Aber aufpassen, falls man in oder durch ein Land fährt, was dort nicht aufgeführt ist.

Der Satz wird mir fehlen... was haben wir gepredigt, denkt an den Satz und nun...


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
von Claudi - 13.06.2025 12:32
Certification For Transport Of Goods
von Claudi - 13.06.2025 12:27
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von DJSMP - 13.06.2025 10:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3