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Freigrenze nach Kap. 1.1.3.6.3 gem. ADR 2008 #7258 01.10.2008 18:08
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Ichwilleshaben Offline OP
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Hallo,

ich bin Neuling im ADR-Transport (Kurier) und daher eine entscheidende Frage:

Kann ich die "1000-Punkte-Regelung" / Freimengenregelung (keine Warntafeln) gem. 1.1.3.6 auch anwenden, wenn in dem Beförderungspapier KEIN Vermerk "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen" steht?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß

Ichwilleshaben

Re: Freigrenze nach Kap. 1.1.3.6.3 gem. ADR 2008 [Re: Ichwilleshaben] #7259 01.10.2008 19:04
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Im Prinzip ja... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Dieser Satz wird nächstes Jahr (ADR 2009) wegfallen. Und bis dahin? Es gibt die Multilaterale Vereinbarung M 183 - gilt in CH, D, F, N, S - aufgrund dieser darf man den Satz auch jetzt schon weglassen. Aber aufpassen, falls man in oder durch ein Land fährt, was dort nicht aufgeführt ist.

Der Satz wird mir fehlen... was haben wir gepredigt, denkt an den Satz und nun...


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