Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) #7402 12.11.2008 10:37
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 9
W
walther-m. Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
W
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 9
Hallo Gefahrgut-Experten,
weiß jemand, wie "amtliche Sprache des Versandlandes" heutzutage in der Praxis aufgefaßt wird? Könnte z.B. Englisch als alleinige Sprache ausreichend sein?
Und wie sieht das mit etwaigen Tochterfirmen im Ausland aus: Bei strenger Auslegung müßten die dann ein Lieferpapier z.B. in Griechisch umschreiben?

Meine Software für Sidas sieht diese Mehrsprachigkeit im Kapitel 14 leider nicht vor.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: walther-m.] #7403 13.11.2008 13:01
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Das Beförderungspapier muss in der Amtssprache des Versandlandes ausgestellt sein und ggf. zusätzlich (falls diese Amtssprache nicht deutsch, englisch, französisch ist) eben in deutsch, englisch oder französisch.
In Deutschland ist deutsch die Amtssprache, deswegen muss das Beförderungspapier deutsch ausgestellt werden.
Ausnahme (siehe RSE 5-7): Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs können auch in englischer Sprache erfolgen.
Dabei ist es unerheblich, wo der Absender seinen Firmensitz etc. hat, maßgeblich ist das Versandland, aus dem die Ware körperlich/ tatsächlich verschickt wird.

Möglicherweise gibt es in nationalen Vorschriften der einzelnen Länder die Möglichkeit, bei innerstaatlichen Transporten nur die Amtssprache zu verwenden (sprich bleibt etwas in Griechenland, reicht wahrscheinlich griechisch aus).

Zur Auslegung durch die Kontrollorgane: mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Beförderungspapier (Versandland Deutschland, Empfänger Italien, Landtransport) komplett deutsch ausgestellt wurde bis auf die Benennung des Gefahrgutes. Dort hieß es "Paint" statt "Farbe". Das fand ein deutscher Kontrolleur (mit österreichischer Seele?) nicht so toll und verhängte ein Bußgeld (erst 250 ¤, dann zw. 60 - 100 ¤). Man muss u. U. mit der Spitzfindigkeit seiner Mitmenschen rechnen...

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Claudi] #7404 14.11.2008 10:01
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 9
W
walther-m. Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
W
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 9
Vielen Dank für die Antwort.
Dadurch ist jetzt ganz klar, daß alle am Flächenverkehr im Zielland Beteiligten-(Tochterfirma, Lager, Spediteur) natürlich immer neue Beförderungspapiere austellen müssen, und die dann in der Landessprache.
Kennt jemand zufällig eine Quelle im Internet, wo man die Tabelle A des ADR in den verschiedenen ADR-Sprachen anschauen kann?

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: walther-m.] #7405 14.11.2008 16:07
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Nun die vollständigen Tabellen A in allen ADR-Sprachen finden Sie wohl kaum im Internet. Es gibt einfach zu viele kommerzielle Interessen als dass diese einfach so veröffentlicht würden. ABER vielleicht hilft Ihnen die "Advanced Search" weiter von http://www.ericards.net (eine Webseite des Europäischen Chemieverbandes CEFIC). Immerhin finden Sie dort die "Proper Shipping Names" in zahlreichen Sprachen. Und ich gehe davon aus, dass dies das ist was Sie suchen. Oder etwa nicht?

Viele Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Erwin Sigrist] #7406 17.11.2008 11:47
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Ich kann deutsch, englisch, französisch und niederländisch beisteuern, siehe Anhang.

Anhänge
7632-L_ADR_TABf.pdf (0 Bytes, 2093 Downloads)
Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Claudi] #7407 26.11.2008 18:59
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 13
Sascha Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 13
Hallo, kurze Verständnisfrage: Ist das Versandland das Land in welches das Gefahrgut versandt wird oder aus dem es versandt wird?

Grüße,

Sascha

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Sascha] #7408 26.11.2008 21:33
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47
R_KARPE Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47
Für mein Verständniss ist das Versandland das Land, aus dem Versand wird.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,
R_Karpe

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: R_KARPE] #7409 27.11.2008 08:44
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Sascha,
ich sehe das genauso wie R_Karpe. Der Absender "versendet" aus dem Versandland. In das Land in das versandt wird sitzt doch der Empfänger also Empfängerland. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Gandalf] #7410 27.11.2008 09:03
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Schließe mich an, man könnte das Land auch des leichteren Verständnisses wegen als "Abgangsland" bezeichnen oder "das Land, wo es los geht" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> - gerade bei Schulungen oder schnellen Erklärungen führen solche Feinheiten für weniger gefahrgutbewanderte Personen zur Verwirrung.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Claudi] #25701 08.11.2018 15:53
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 1
L
Lars09 Offline
Neuling
Offline
Neuling
L
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 1
Hallo,

Vielleicht kann mir einer bei meinem Fall helfen, weil ich verstehe es leider nicht so wirklich?

Ich hatte eine ADR Sendung, die in Deutschland abgeholt wurde, also Versandland = Deutschland.
Die Zustellung erfolgte in Bulgarien.
Das Beförderungspapier vom Versender wurde in englisch ausgestellt.
Bei einer Kontrolle wurde bemängelt, dass das Beförderungspapier nicht in deutsch sei.

Die Sendung geht noch weiter nach Bulgarien also muss englisch doch auch ok sein oder zählt es nicht als "Nachlauf"?
Unter 5.4.1.4.1 steht doch deutsch, englisch oder französisch?


Lars
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3