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Chromat(VI)-lösungen #7605 11.12.2008 10:36
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Roman Offline OP
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Moin,moin,

folgende Frage ist heute bei uns diskutiert worden. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.

Ab welcher Konzentration an Chromat bzw. ab welchem ph-Wert sind die Chromat (VI)-Lösungen gefahrgutrechtlich untert Klasse 8 (ätzend) einzustufen?

Wenn man von einer konzentration von 0,1% an Chromat in der Lösung (bestimmt als Chrom) aus, so ist diese Lösung bestimmt nicht ätzend, dies gibt die Richtlinie 67/548/EWG (veraltet) auch nicht her. Hier wird von einem giftigen Stoff C-3; T R20-45-46 gesprochen.

Gruß Roman

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: Roman] #7606 17.12.2008 09:58
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Roman Offline OP
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Befindet sich hier kein chemisch bewanderter Gefahrgutexperte, der mit dieser Problematik schon zu tun hatte?

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: Roman] #7607 17.12.2008 10:34
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Gandalf Offline
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Hallo Roman,
zunächst sind Chrom(VI)-Verbindungen gem. Anhang I RL 67/548/EWG nicht als ätzend eingestuft. Nur Chromtrioxid. Um was für eine Lösung handelt es sich denn (pH-Wert, Zusammensetzung der Lösung, welche Chrom(VI)-Verbindung)? Sind bspw. noch Säuren zugesetzt?
Gruß Gandalf

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: Gandalf] #7608 15.01.2009 11:30
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gkleeberger Offline
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Chromsäure, fest (Chromtioxid) ist mit UN 1463 in Klasse 5.1 (Label 5.1, 6.1 u. 8) gelistet. Chromsäure, flüssig ist mit UN 1755 in Klasse 8 (Label 8) gelistet.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Gruß
G.K.

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: Roman] #7609 15.01.2009 20:40
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bheuschen Offline
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Hi Roman,
auch ich kann leider nur ein wenig weiterhelfen, du kannst Giftige Stoffe der Klasse 8 zuordnen, wenn die Giftigkeit durch einatmen entsprechend der Verpackungsgruppe I ist, aber die Giftigkeit durch Hautaufnahme entsprechend der Verpackungsgruppe III ist . Natürlich muß deine Lösung in erster Linie Ätzend sein .
Gruß
Bernd

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: bheuschen] #7610 17.01.2009 01:11
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A.Fischböck Offline
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Also, wenn ich nach TRGS-201 vorgehe, dann sind pH Werte <2 und >11,5 als ADR Klasse 8 einzustufen.
Normale Chrombäder (speziell Gelbchromatierungen Cr VI)werden in Galvaniken mit pH 1,5 - 3,5 gefahren.
Etwas verdünnt - wunderschöne Bezeichnung "DEKONZENTRIERT" und es fällt nicht mehr in ADR Klasse 8.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
Es grüßt Alfred aus Österreich

Zuletzt bearbeitet von A.Fischböck; 17.01.2009 09:15.
Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: A.Fischböck] #7611 26.01.2009 13:57
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DFK Offline
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Vorsicht bei dem pH-Wert!
Dieser pH-Bereich gilt nur mit starken Einschränkungen (siehe OECD-Guide 404). Einerseits nur dann wenn die Pufferkapazität entsprechen hoch ist und andererseits kommt auch zusätzlich noch die Metallkorrosion ins Spiel. Weiters gibt es eine ziemlich große Zahl pH-neutraler ätzender Stoffe.
Bei Chromat(VI)-Lösungen ist das Hauptproblem, dass es karzinogene Stoffe sind, was aber für den Transport irrelevant ist.
Die VO (EG) 1272/2008 vom 16.12.2008 (1355 Seiten) enthält jedenfalls oft sehr brauchbare Hinweise.

Re: Chromat(VI)-lösungen [Re: DFK] #7612 26.01.2009 21:15
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Mark Offline
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Hallo zusammen,

außerdem sind Chrom-VI-Verbindungen auch umweltgefährlich (R50/53), demzufolge sind Lösungen und Gemische ab 2,5 % sind diese Stoffe also auch als umweltgefährlich zu kennzeichnen (spätestens ab 01.01.2011), wenn aufgrund der anderen Eigenschaften (ätzend bzw. giftig) keine Einstufung ins ADR mehr zutrifft, dann doch noch in die UN 3077 bzw. UN 3082.


Grüße

Mark

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