Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr #8222 20.03.2009 14:23
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
D
DuncanMacLeod77 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
Hallo zusammen,

ich möchte folgende Güter auf einer Palette per LKW abholen lassen und wollte mal wissen, wie ich das Beförderungspapier für gefährliche Güter auf der Straße auszufüllen habe bzw. ob dies überhaupt notwendig ist.
Es handelt sich um folgende Klassen:

20 x 10 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (Limited Quantity überschritten!)

10 x 1 Ltr. UN 1903 Klasse 8, VP III (entspricht Limited Quantity!)

15 x 1 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (entspricht Limited Quantity!)

Muß ich die Berechnungstabelle (1000 Punktetabelle) angeben?
Was muß ich beachten im Beförderungsdokument?

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr [Re: DuncanMacLeod77] #8223 21.03.2009 18:58
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080
Hallo,
also UN 1987 kannst Du nicht als LQ fahren, aber nach 1.1.3.6 (sprich 1000 Punkte). Die UN 1987 ist Beföderungskategorie 3, das Bedeutet bis 1000 Punkte fast keine Einhaltung des ADR, was Du beachten must, steht alles unter 1.1.3.6.ff. Das heist für Dich, es wird ein Beförderungspapier benötigt, mit den Angaben nach GGVSE, vergesse Bitte nicht die Gesamtpunkte für Beförderungskatagorie 3. Du könntest zwar noch die Ausnahme 18 nutzen, sollte man aber nicht machen, da der Fahrer dann doch leicht überfordert sein könnte.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr [Re: Gerald] #8224 22.03.2009 21:35
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
D
DuncanMacLeod77 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
D
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 96
Hallo Gerald,

Danke für Deine Antwort! Muß ich die LQ denn in meinen Fall mit einrechnen? (in die 1000-Punktetabelle) ?

Beispiel:

UN 1987 = 18 x 10 Liter x 1 = 180 Punkte (keine LQ)
UN 1987 = 96 x 1 Liter x 1 = 96 Punkte (dies ist jedoch LQ 7)
...usw.

Gesamtpunktzahl: 276

Gern höre ich wieder von Dir. Vielen Dank! :-)

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr [Re: DuncanMacLeod77] #8225 23.03.2009 14:05
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 65
B
bheuschen Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
B
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 65
Hallo,

alles was nach LQ verpackt ist, wird nicht in die Berrechnung einbezogen,
denn durch LQ profitierst Du ja schon von der Freistellung in begrenzter Menge verpackter Güter .

Gruß
Bernd

Re: Beförderungspapier gefährliche Güter auf d. Straßr [Re: bheuschen] #8226 28.03.2009 20:31
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Antwort auf

Pos. 1: 20 x 10 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (Limited Quantity überschritten!)

Pos. 2: 10 x 1 Ltr. UN 1903 Klasse 8, VP III (entspricht Limited Quantity!)

Pos. 3: 15 x 1 Ltr. UN 1987 Klasse 3, VP III (entspricht Limited Quantity!)


Positionen 2+3 sind OK als Limited Quantity (vorausgesetzt die Verpackung ist korrekt). Position 1 ist "richtiges" Gefahrgut, für UN 1987, 3, III LQ7 gilt und da ist bei 5 l Schluss. Wobei vielleicht die Fußnote c in Tabelle 3.4.6 noch helfen könnte:

"Bei wasserhaltigen homogenen Gemischen der Klasse 3 beziehen sich die genannten Mengen nur auf die in ihnen enthaltenen Stoffe der Klasse 3."


Gehen wir aber mal davon aus, dass Pos. 1 "richtiges" Gefahrgut ist. Somit können wir im weiteren Pos. 2+3 außen vor lassen.
Pos. 1 entspricht 200 Gefahrpunkten, (200 l x Faktor 1). Die LQ-Gefahrgüter werden nicht mit berechnet sondern wie Nichtgefahrgut behandelt. Bis 1000 Punkte/ 1000 Liter kann die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR genutzt werden. D.h. keine Warntafeln am Fahrzeug, keine Gefahrgutausrüstung, kein ADR-Schein des Fahrers, keine Schriftlichen Weisungen ...

Was ist trotzdem notwendig: geprüfter 2kg-Feuerlöscher, Beförderungspapier, Fahrer und andere Mitarbeiter müssen zum Thema Gefahrgut unterwiesen sein (1.3 ADR/ § 6 GbV). Was muss ins Beförderungspapier rein:

Adresse Absender, Empfänger, Gefahrgutdatensatz UN 1987 ALKOHOLE, N.A.G. (*Gefahrenauslöser ergänzen*), 3, III, (*Tunnelcode*), Art (Kanister?) und Anzahl (20) Verpackungen, Gesamtmenge Gefahrgut 200 l, Summe Gefahrpunkte/ Gesamtmenge Gefahrgut Beförderungskat. 3: 200 (bzw. 200l).


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3