Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
#8741
20.05.2009 18:00
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DuncanMacLeod77
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Hallo zusammen,
wie lange ist eigentlich der Schulungsnachweis vor der Gefahrgutbeauftragtenprüfung gültig?
1 Monat? 2 Monate???? oder mehrere Monate?
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8742
22.05.2009 08:00
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Gandalf
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Hallo DuncanMacLeod77, wie "vor der Prüfung"? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Gültig ist der erst mit also nach bestandener Prüfung und dann 5 Jahre. Gruß Gandalf
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8743
22.05.2009 08:54
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ureaner
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Hallo DuncanMacLeod77, meinst du GbV §2, (4), 2.Satz? mfg
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8744
22.05.2009 11:59
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Willi_Pape
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Hallo, ich vermute, dass Sie wissen wollten, wielange der Zeitraum zwischen der Grundschulung und der Prüfung sein darf, richtig? Eine eindeutige Antwort darauf habe ich nicht gefunden, aber im §5 der Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung steht folgender Passus: (4) Wer eine Grundprüfung bestanden hat, darf innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestehen der Prüfung für weitere Verkehrsträger an der Grundprüfung teilnehmen, wenn er eine Lehrgangsbestätigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für diese Verkehrsträger vorlegt. Diese Prüfung ist für einen Verkehrsträger auf offene und multiple-choice-Fragen mit einer Höchstpunktzahl von 40 zu beschränken. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Das bedeutet: Sie haben z.B. eine Grundschulung für Strasse/Schiene und Seeschiffahrt besucht und die Prüfung lediglich für den Bereich Strasse/Schiene abgelegt. Dann haben Sie 6 Monate Zeit mit dem Schulungsnachweis die Prüfung für die Seeschifffahrt abzulegen. Ob man daraus ableiten kann, das der Zeitraum zwischen Schulung und erster Prüfung auch 6 Monate betragen darf, ist fraglich. Ich hoffe Ihnen hiermit ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: ureaner]
#8745
22.05.2009 19:58
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DuncanMacLeod77
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OP
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Hallo Ureaner,
ich meine Folgendes:
Nachdem man bei der DEKRA oder beim TÜV an einer Schulung teilgenommen hat z. B. zum ADR und IMDG, erhält man eine Schulungsteilnahmebescheinigung. Diese berechtigt zur Teilnahme an eienr Prüfung bei der IHK zum Gefahrgutbeauftragten. Wie lange kann ich mir Zeit lassen mich auf die Prüfung vorzubereiten, wenn ich eine Schulungsteilnahmebescheinigung vorliegen habe?
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8746
09.06.2009 12:03
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Andreas_A
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Hallo,
ich habe es jetzt 2 Mal erlebt, dass die Prüfung direkt am Abend nach dem letzten Schulungstag stattfand. Das war auch bei der großen Mehrheit der Teilnehmer erfolgreich, so dass die Schulungen anscheinend eine ausreichend gute Basis darstellen.
Ich glaube auch, dass eine längere Vorbeitungszeit nicht unbedingt positiv ist, da man doch viele Details aus den Schulungen wieder vergisst, wenn man mit ihnen im beruflichen Alltag nicht zu tun hat.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8747
04.08.2009 15:10
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Winklhofer
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Hallo Ducan Mac Leod,
es gibt keine Frist. Sie erhalten nach der Grundschulung für Gefahrgutbeauftragte eine Lehrgangsbestätigung. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für die entsprechenden Verkehrsträger. Wann Sie danach die Prüfung machen liegt bei Ihnen. Hier ist kein Zeitraum festgelegt. Die Lehrgangsbestätigung ist unbegrenzt gültig. Herr Pape liegt hier nicht ganz richtig. Die 6-Monats-Frist legt lediglich fest, dass innerhalb dieses Zeitraum eine beschränkte Prüfung (ohne allgemeinen Teil und ohne Aufgabe) als sog. Quereinsteiger möglich ist. Allerdings wird die Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises in diesem Fall nach der Gültigkeitsdauer des bereits erworbenen Schulungsnachweises berechnet.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises
[Re: DuncanMacLeod77]
#8748
09.09.2009 15:49
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MasterKane
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Hallo zusammen 1 Monat? 2 Monate???? oder mehrere Monate? Der Thread ist zwar schon etwas älter, anbei jedoch ein Link zur IHK Erfurt: Information GB Auf Seite 4, Abschnitt 2, "Grundprüfungen dürfen [...]" wird keine Zeitspanne zwischen Schulung und Prüfung genannt, sondern zu einer ausreichend großen Zeitspanne für die Prüfungsvorbereitung geraten. mfg MasterKane
"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang." Konfuzius
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