Ich habe einen Kunden, der mich fragte, ob Sprühsahne auch Gefahrgut ist. So, sicherlich handelt es sich hier um ein Lebensmittel. Problem ist aus meiner Sicht aber, dass nicht die Sahne das Gefahrgut ist, sondern die Druckgaspackung. Also geht von der Druckgaspackung die Gefahr aus. Folglich gilt die Befreiung für Lebensmittel nicht, sondern es müsste eine Druckgaspackung (UN 1950) sein. Ich war im Supermarkt und da haben mich die Verkäufer angeguckt, als ob ich bescheuert wäre. Das selbe Problem besteht auch für einige amerikanische Sprühkäseverpackungen.
kein Gefahrgut, freigestellt nach 1.1.3.2 f)ADR. Oder soll jetzt auch die Wasserflasche, Bierflasche, -dose, Sekt oder ähnliches auch Gefahrgut werden? Stehen ja alle unter Druck.
laut einem Artikel in einer Gefahrgutzeitschrift vom April 2008 ist das ganze in Prüfung bei der BAM. Ob da schon eine abschließende Bewertung vorliegt kann ich nicht sagen.
Die Frage ist durchaus berechtigt. Es wird dann interessant, wenn die Spruehsahne als Luftfracht befoerdert werden soll (Behaeltnisse bis zu 500 ml). Der Knackpunkt liegt in der Druckpruefung und dem Verhalten bei einer Temperatur von 55 Grad Celsius. Habe leider noch keinen Testbericht von namhaften Aerosoldosenherstellern gefunden, welcher sich mit diesem Aspekt befasst.
Nach Rücksprache mit der BAM kann ich Folgendes mitteilen:
Die Frage ist noch nicht beantwortet. Bei der BAM sollen Abbrandversuche mit vorzugsweise einer ganzen Palette von Sprühsahnedosen in Original-Kartonverpackung parallel zu einer ebensolchen Palette mit "normalen" Aerosoldosen, wie z.B. mit Deodorant, durchgeführt werden, um eine fundierte Aussage zum Brandverhalten zu bekommen.
Bei der Sahne ist ja zu bedenken, dass der Fettgehalt erheblich zur Brandlast beitragen könnte! Man erinnere sich an die Brandkatastrophe im Mont Blanc-Tunnel 1999 - das Feuer wurde ganz wesentlich von der geladenen Margarine gestützt, die ja bekanntlich kein Gefahrgut ist.
Es ist geplant, den Brandversuch im November im Rahmen der Gefahrgut-Technik-Tage Berlin durchzuführen - allerdings wird dazu noch das Versuchsobjekt benötigt!
Daher an dieser Stelle die Bitte und der Aufruf an alle Foren-User:
Kann jemand einen Kontakt zu einem Sprühsahne-Hersteller oder Lebensmittel-Großhändler/Discounter vermitteln, von wo die BAM z.B. Retouren-Chargen kostenlos erhalten kann?
Im Gegenzug würde/n der/die Sponsor/en im Nachbericht der Fachpresse lobend erwähnt!
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
ich hab mir gestern mal die die Mühe gemacht und bin mal zum Auffüllen in den Supermarkt gefahren... und hab tatsächlich mehrere Firmen gefunden, die Sprühsahne als Gefahrgut kennzeichnen. Anbei die Bilder!