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PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
#9341
04.08.2009 15:10
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bafa
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Hallo zusammen
ich wurde gefragt ob ein PKW Kombi als Gefahrgutfahrzeug zugelassen ist. Das Fahzeug hat keine fesste Trennwand vom Fahrerhaus zum Ladeabteil, nur ein Trennnetz. In den Vorschriften konnte ich nichts finden das dies verboten ist.
Grüß bafa
Grüße aus Hohenlohe Franken.
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: bafa]
#9342
04.08.2009 15:31
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Winklhofer
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Hallo Bafa,
eine offizielle Zulassungerfordernis für Fahrzeuge gibt es nur im Bereich Tankbeförderung. Der Begriff Fahrzeug ist in 1.2.1 ADR bzw. speziell zusätzlich in Deutschland in § 2 Nr. 6 GGVSEB geregelt. Ein Verbot für PKW Kombi ergibt sich daraus nicht und so sollte es auch bleiben. Etwas anderes ist die Frage, ob es sinnvoll ist in einem solchen Fahrzeug ohne entsprechende Trennwand zum Laderaum Gefahrguttransporte durchzuführen.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: Winklhofer]
#9343
04.08.2009 15:43
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bafa
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Hallo Herr Winkelhofer
danke für die schnell Antwort. Ich halte auch nicht für sinnvoll mit diesen Fahrzeugen GG zu transportieren.
Grüße nach Ulm bafa
Grüße aus Hohenlohe Franken.
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: bafa]
#9344
04.08.2009 15:59
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Rupert
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Hallo Bafa!
was willst du denn befördern - bzw. zu welchen Zweck?
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: Rupert]
#9345
04.08.2009 16:07
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bafa
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Hallo Rupert
ich selbst muss nichts transportieren. Ein Fahrer hatte angefragt, er transportiert Kanister als Versandstücke in einem Kombi (Express). Er ist damit auch nicht glücklich und hoffte das es nicht erlaubt ist, damit er ein anders Fahrzeug bekommt oder kein GG mehr fahren muss.
Gruß bafa
Grüße aus Hohenlohe Franken.
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: bafa]
#9346
04.08.2009 17:10
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GG1
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Hallo Bafa,
schau mal im "Bußgelder Forum" nach: im Beitrag "Verwarnungsgeld wegen Scheibenklar" verweist der Admin auf eine VCI Leitlinie zum Thema Gefahrguttransport im PKW.
Grüße GG1
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: GG1]
#9347
04.08.2009 18:46
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wscheffler
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Hallo BAFA Nicht verboten und Sinnvoll na ja. Aber ins besonders als Absender und eventuell noch zusätzlich als Verlader, sollten man auf die Vorschriften und Richtlinie der Ladungssicherung (§ 22 Stov und der VDI 2700) in Verbindung mit dem ADR Kapitel (7.5.7 "Handhabung und Verstauung")achten. Diese kann dazu führen das hier die Übergabe/Verladung abgelehnt werden muss, wenn keine geeignete Sicherung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: wscheffler]
#9348
05.08.2009 11:19
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Rupert
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Hallo! Ein Beförderung von gefährlichen Gütern ist nur erlaubt wenn die Vorschriften des ADR erfüllt sind. Eine Beförderung im Tank oder in loser Schüttung scheidet schon mal aus, genauso wie die Beförderung von Großpackmittel im PKW. Auch ein Transport von einem 200 Liter Fass dürfte nicht möglich sein (Höchstzugelassenes Gesamtgewicht, Achslastverteilung etc..). Die Beförderung beim Überschreiten der Freigrenze nach 1.1.3.6 ist auch etwas schwierig wegen der Anbringung der "Orangen Kennzeichnungstafel" und Placards (Klasse 1 oder 7 ?)
So bleiben nur "normale" Versandstücke wie Kartons übrig. Wenn die Themen wie Schulung, Beförderungspapier, Ausrüstung und Ladungssicherung eingehalten werden, spricht vom ADR her nichts dagegen.
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug
[Re: Rupert]
#9349
05.08.2009 11:46
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GG1
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Die Beförderung beim Überschreiten der Freigrenze nach 1.1.3.6 ist auch etwas schwierig wegen der Anbringung der "Orangen Kennzeichnungstafel" und Placards (Klasse 1 oder 7 ?)
Hallo Rupert, Klasse 7 im Kombi habe ich schon mehrfach gesehen (Transport von Radionukliden für medizinische Zwecke); auch das Verkleinern der orangen Warntafel (zumindest vorne) ist zulässig (5.3.2.2.1, 2. Absatz). Grüße GG1
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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