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Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug [Re: GG1] #9351 05.08.2009 12:11
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Tag
es geht sogar noch besser:

ADR = offene, bedeckte, gedeckte Fahrzeuge, Batterie- und Tankfahrzeuge

GGVSEB = Kraftfahrzeuge mehr als 25 Km/h

RSE = zu §2 GGVSE

2.4 [Unter den Begriff Fahrzeuge in Nr. 10 fallen auch zweirädrige motorgetriebene Fahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen.]

Motorrad mit Warntafeln!!
Noch nicht gesehen, aber denkbar.

Grüsse aus Wadern

Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug [Re: Wilhelm Kassing] #9352 05.08.2009 12:15
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Dieter2 Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

das ist und bleibt ein Kloss-im-Hals-Thema. Immerhin sind in einem Kombi beispielsweise bis zu 20 kg Sprengstoff ohne Kennzeichnung erlaubt.

Es geht ja bei der Betrachtung der Gefahr beim Transport ja zunächst um das Einwirken auf das Gefahrgut von außen (richtige Verpackung und Ladungssicherung natürlich vorausgesetzt). Wenn ich mir hier die häufige Meldung über LKWs vor Augen halte, die ungebremst in ein Stauende fahren, möchte ich den Gedanken bezügl. unseres Gefahrgut-PKW lieber nicht weiter verfolgen.

Grüße
Dieter

Re: PKW-Kombi als Gefahrgutfahrzeug [Re: Dieter2] #9353 05.08.2009 16:03
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Winklhofer Offline
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Beiträge: 651
Hallo Dieter2,

gut dass Sie die Klasse 1 ansprechen. Die hatte ich gestern gar nicht erwähnt. Solange hierbei keine Kennzeichnungspflicht gegeben ist, braucht das Fahrzeug keine Zulassung. Sobald die orangefarbenen Tafeln aufgemacht werden müssen (> 1000 Punkte) ist eine ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich, die m. W. aber etliche solche Kombis erhalten haben und können (ausgenommen SV 651, hier ist erst bei sehr großen Mengen eine ADR-Zulassungsbescheinigung erforderlich).

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

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