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Prüfdatum abgelaufen #9784 15.10.2009 20:05
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shartwig Offline OP
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Hallo Zusammen,

bei uns werden Abfälle als Gefahrgut transportiert. Was ist, wenn Begonnen wird, den gefahrgutrechtlich zugelassenen Behälter zu befüllen. Bis der Behälter voll ist, ist die Prüffrist abgelaufen. Darf das Gefahrgut dann noch versendet werden?

Danke für die Hilfe


Viele Grüße
Sebastian
Re: Prüfdatum abgelaufen [Re: shartwig] #9785 16.10.2009 15:12
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Hartwig,

ich nehme an, Sie sprechen von Großpackmitteln (IBC). Dann wäre gemäß 4.1.2.2 ADR die Möglichkeit, die IBC auch nach Ablauf der Prüffristen unter den dort genannten Bedingungen zu befördern.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Prüfdatum abgelaufen [Re: shartwig] #9786 16.10.2009 15:55
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ARK Offline
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Wenn die Befüllung eines IBC VOR Ablauf der Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung begonnen wurde, darf er innerhalb von drei Monaten noch verschickt werden.

Zum Zwecke der Rücksendung oder Entsorgung des Stoffes sogar innerhalb von sechs Monaten, wenn von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt wurde.
Achtung: Im Beförderungspapier ist dann zu vermerken: "Beförderung nach Unterabschnitt 4.1.2.2.b)"

mfg
ARK


Mit freundlichen Grüßen
ARK

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