Hallo Zusammen,
bei uns werden Abfälle als Gefahrgut transportiert. Was ist, wenn Begonnen wird, den gefahrgutrechtlich zugelassenen Behälter zu befüllen. Bis der Behälter voll ist, ist die Prüffrist abgelaufen. Darf das Gefahrgut dann noch versendet werden?
Danke für die Hilfe