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Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke #9908 13.11.2009 00:52
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Brucklachner Offline OP
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Hallo

in meiner Firma sollen Gefrierschränke via Spedition zu Kundenbaustellen transportiert werden. Besagte Gerätschaft beinhaltet ein Kältemittel R600a (Isobutangemisch) in einem Behälter oder evtl sogar Druckbehälter.Weitere Informationen (UN-Nr. Menge, Druck etc.) sind nicht verfügbar.

Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich hierbei zunächst generell um Gefahrgut.

Meine Emailanfrage beim Hersteller verlief erfolglos, ebenso ein heute geführtes Telefonat.

Ich vermute das hier sicherlich eine Freistellung/Erleichertung/Sondervorschrift anzuwenden ist.

Eine Vermutung hilft mir jedoch nicht weiter.

Wie hat nun der Transport zu erfolgen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke [Re: Brucklachner] #9909 13.11.2009 09:12
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BayernCop Offline
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Hallo,

die Kühlschränke fallen unter:

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

...

b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern;

Also die Kühlschränke nur sorgfältig sichern.


Gruß

Michael <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke [Re: Brucklachner] #9910 13.11.2009 09:21
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Mark Offline
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Hallo Bruchlachner,

es handelt sich um ein Gas mit der UN 1969 und es ist auch ein Druckbehälter vorhanden. Wenn du den Druckbehälter ausbaust, muss du den als Gefahrgut transportieren.

Kältemaschinen als Ganzes (incl. Kühlagregat) fallen unter der UN 3358. Die Sondervorschrift 291 befreit jedoch vom ADR, solange weniger als 12 kg Gas enthalten ist.


Grüße

Mark
Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke [Re: Mark] #9911 13.11.2009 10:07
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Winklhofer Offline
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Hallo Mark bzw. Herr Bruchlachner,

richtig und wenn ein nicht entzündbares Gas enthalten ist, dann haben wir die UN-Nummer 2857. Auch hier gibt es eine Sondervorschrift 119, die bis 12 l bzw. kg Gasinhalt in diesen Kältemaschinen die Anwendung des ADR nicht erforderlich macht.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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